Start › Cyberkriminalität
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen, die Opfer von Cyberkriminalität geworden sind, und verteidigen Beschuldigte in Ermittlungsverfahren mit IT-Bezug. Häufige Anlässe sind Ransomware, Business-E-Mail-Compromise, Phishing, Datendiebstahl durch ehemalige Mitarbeiter und Durchsuchungen wegen des Verdachts auf Computerdelikte.
Strafbare Handlungen im Netz: die wichtigsten Tatbestände
| Tatbestand | Norm | typischer Fall |
|---|---|---|
| Ausspähen von Daten | § 202a StGB | Zugriff auf fremde Konten oder Server unter Überwindung einer Zugangssicherung |
| Abfangen von Daten | § 202b StGB | Mitschneiden fremder Datenübertragungen |
| Vorbereitung | § 202c StGB | Herstellen oder Verbreiten von Hacking-Tools oder Passwörtern zur Begehung von Taten |
| Datenhehlerei | § 202d StGB | Ankauf oder Verbreitung gestohlener Datensätze |
| Datenveränderung | § 303a StGB | Verschlüsselung durch Ransomware, Löschen von Daten |
| Computersabotage | § 303b StGB | DDoS-Angriffe, Lahmlegen betrieblicher Systeme |
| Computerbetrug | § 263a StGB | missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten im Online-Banking |
| Fälschung beweiserheblicher Daten | § 269 StGB | Phishing-Mails und gefälschte Websites unter fremdem Namen |
| Erpressung | § 253 StGB | Lösegeldforderung nach Verschlüsselung oder Datenabfluss |
| Verrat von Geschäftsgeheimnissen | § 23 GeschGehG | Mitnahme von Kundendaten oder Quellcode durch Mitarbeiter |
Hinzu kommen Äußerungsdelikte (§§ 185 ff. StGB), die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) und Nachstellung (§ 238 StGB). Die Bundesregierung hat am 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschlossen, der unter anderem sexualisierte Deepfakes, die rufschädigende Verbreitung von Deepfakes und heimliches Tracking ausdrücklich unter Strafe stellen soll. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch; mehr dazu auf unserer Seite Deepfakes.
Opfer eines Cyberangriffs: die ersten Schritte
- Beweise sichern, bevor Systeme neu aufgesetzt werden: Logdateien, E-Mails mit Kopfzeilen, Erpresserschreiben, Zeitstempel. Ein IT-Forensiker sollte früh eingebunden werden.
- Meldepflichten prüfen: Datenschutzaufsicht binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO), BSI binnen 24 Stunden bei NIS2-Einrichtungen (§ 32 BSIG), BaFin bei Finanzunternehmen nach DORA.
- Strafanzeige erstatten, bei Unternehmen am besten bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamts oder bei einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft.
- Bei Fehlüberweisungen sofort die Bank informieren und einen Rückruf veranlassen; jede Stunde zählt.
- Versicherung informieren und Obliegenheiten der Cyberpolice beachten.
Auf Lösegeldforderungen sollte man nicht ohne rechtliche Prüfung eingehen. Zahlungen können gegen Sanktionsrecht verstoßen und sichern die Daten nicht zuverlässig. Ausführlich zum Ablauf: Cyberangriff: Sofortmaßnahmen.
Zivilrechtliche Ansprüche nach einem Angriff
Neben dem Strafverfahren bestehen oft Ansprüche: gegen den Täter, soweit er greifbar ist, aber häufiger gegen Dritte. Dazu gehören Dienstleister, die vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt haben, Banken bei nicht autorisierten Zahlungen (§ 675u BGB) und Geschäftspartner, deren kompromittiertes Postfach für Rechnungsbetrug genutzt wurde. Umgekehrt wehren wir Schadensersatzforderungen Betroffener nach Art. 82 DSGVO ab, die nach Datenabflüssen erhoben werden.
Verteidigung bei Ermittlungsverfahren
Auch Unternehmen und Mitarbeiter geraten in den Verdacht von Computerdelikten, etwa nach dem Wechsel zu einem Wettbewerber, bei Sicherheitstests ohne klare Beauftragung oder bei Streit über Zugriffsrechte. Wir verteidigen in solchen Verfahren, prüfen die Rechtmäßigkeit von Durchsuchung und Beschlagnahme und sorgen dafür, dass beschlagnahmte IT schnell wieder verfügbar ist. Mehr dazu auf der Seite Durchsuchung und Beschlagnahme von IT.
Häufige Fragen zu Cyberkriminalität
Lohnt sich eine Strafanzeige, wenn die Täter im Ausland sitzen?
Oft ja. Die Anzeige ist Voraussetzung für Versicherungsleistungen und manche Ansprüche, und die Ermittlungsbehörden arbeiten international zusammen, etwa auf Grundlage des Budapester Übereinkommens über Computerkriminalität. Gelegentlich gelingt die Sicherstellung von Infrastruktur oder Kryptowerten.
Ist ein Penetrationstest strafbar?
Nicht, wenn er vom Berechtigten beauftragt ist und sich im vereinbarten Rahmen bewegt. Der Auftrag sollte schriftlich Umfang, Zeitraum und Systeme festlegen.
Was tun bei einem gefälschten Rechnungsschreiben im Namen eines Lieferanten?
Sofort die Bank einschalten, Anzeige erstatten und die E-Mail-Kommunikation sichern. Wer den Schaden trägt, hängt davon ab, wessen Postfach kompromittiert wurde und welche Sorgfalt beide Seiten beachtet haben. Die Gerichte urteilen hier unterschiedlich.
Verwandte Themen
Ihr Ansprechpartner
Sie sind Opfer eines Angriffs geworden oder es wird gegen Sie ermittelt? Rufen Sie uns an unter 0511 35 73 56-0 oder schreiben Sie an info@itrechtler.de.