IT-Rechtler - horak Rechtsanwälte/ FachanwälteWarum sind wir im IT-/TK-Recht tätig?Die IT-/TK-Branche kennen wir von unseren Mandanten sowie durch die besondere Aus- und Fortbildung unserer Rechtsanwälte. So hat unser seit nunmehr über 20 Jahren auf dem Gebiet des IT-/TK-Rechts tätiger Anwalt Dipl.-Ing. Michael Horak neben seinem rechtswissenschaftlichen Studium ein solches der Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunkten auf den Gebieten Informationstechnologie/ Telekommunikation absolviert. Ferner sind wir auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Darüberhinaus ist einer unserer Anwälte zugleich Physiker. Wir kennen natürlich die Fachbegriffe und Branchenzusammenhänge. Darüber hinaus vermögen wir insbesondere auch komplizierte technische Sachverhalte so für die übrigen Organe der Rechtspflege aufzubereiten, dass die tatsächlichen technischen Probleme erfasst und entsprechend gewürdigt werden können. Präzise und schnell können wir erschliessen, worauf es Ihnen ankommt. Welche Leistungen bieten wir?Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik sowie Netzwerke bilden unsere Spezialisierung. Dies umfasst insbesondere: Projekt- und Unternehmensbegleitung in allen branchenspezifischen Rechtsfragen aus dem IT-/ TK-Markt. Vertragserstellung und Vertragsprüfung (nebst it-rechtlichen besonderen und allgemeinen AGB) Lizenzwesen (Software, Hardware, Hinterlegung/ Escrow) Vertragsdurchsetzung Abwehr von Ansprüchen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz und sonstige Sicherung von Unternehmenswerten.
Im Rahmen der vorgenannten Übersicht decken wir auf dem Gebiet des IT-Rechts folgende Bereiche ab: Internetrecht, Onlinerecht: - Haftung für Inhalte im Internet
- Onlinespezifisches Urheberrecht
- Meinungsäußerungen im Netz, Schutz des Persönlichkeitsrechts, Ehrschutz
- Providerverträge, Providerhaftung
- Abmahnungen und deren Abwehr
- Erstellung von Nutzungsbedingungen für Websites
- Haftung von Foren- und Plattformbetreibern
- Filesharing, illegaler Download von Musik und Filmen
- Haftung für Hyperlinks, Suchmaschinen
- Datenschutz, Erstellung von Datenschutzerklärungen
- Domainstreitigkeiten, Recht der Domains
- Online-Marketing (Werbe- und Vermarktungsverträge)
- Rechtliche Betreuung von Internet-Service-Providern, Webdesignern, Medienagenturen, Betreibern von Webshops Websites und eBay-Shops
- Jugendschutz im Netz
- Social Media Recht
- E-Commerce, E-Busines
IT-Vertragsrecht- Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen (Softwareerstellung , -überlassung, -anpassung, Hardwarebeschaffung, Supportverträge, systemverträge, Lizenzverträge, alternative Lizenzmodelle, Projektverträge, Vertriebsverträge, Mitarbeiter- und Beraterverterträge)
- Softwareüberlassung über das Internet
- APP-bezogene Vertragswerke
- Datenschutzverträge
- Erstellung von AGB (auch EVB-IT)
- Providerverträge (Zugang, Hosting, Housing, ASP)
- Software-Escrow
- Service Level Agreements
- Gewährleistungsrecht (Softwaremängel/Hardwaremängel/Systemfehler/Netzwerkfehler)
- IT-Compliance
Urheberrecht und Medienrecht, Markenrecht, Titelschutzrecht, Wettbewerbsrecht- Software
- Open Source Software
- Internetinhalte in Websites, Webshops, eBayShops
- Domains
- Filesharing, P2P, Downloads von Musik und Filmen
- Datenbanken
- Werberecht
Internationales IT-Recht- Internationale IT-Projektvertragsrecht
- Internationales Softwarerecht (grenzüberschreitende Softwareüberlassung)
- Internationales Urheberrecht
- Schiedsverfahren (zB ICC)
IT-Vergaberecht- IT-Vergabe
- Prüfung bzw. Erstellung der IT-Vergabeunterlagen
- Prüfung bzw. Erstellung der IT-Vergabe-Ausschreibung
- Durchführung der IT-Vergabe für öffentliche Auftraggeber
- Vertretung in IT-Vergabeverfahren
Rechtliche Prüfung von Webseiten- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutz
- Jugendschutz
- wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Ihrer Werbung
- Preisangaben
Medien- und Presserecht- Telekommunikationsrecht
- Internet-Telefonie, VoIP
- Radio-/TV-Streaming
- Ton-/Musik-/Bildrecht
- Online- und Offline Presserecht
IT-spezifisches Strafrecht- Datenschutzrecht
- Datenklau
- Wettbewerbsrecht
Welche Kosten entstehen?Sofern nichts weiter für aussergerichtliche Angelegenheiten vereinbart, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen (auch zur Berechnung der Gebührenhöhe). In einigen verwaltungsrechtlichen Verfahren sind des weiteren amtliche Gebühren und in Gerichtsverfahren in der Regel Gerichtskosten zu berücksichtigen. Allerdings vereinbaren wir auf Wunsch ein aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar, um die Transparenz der anfallenden Kosten für unsere Mandanten zu erhöhen. Dauermandate sind in unserer Kanzlei häufig; hierfür bieten wir alternative Honorierungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an. Eine erste konkrete Rechtsberatung bieten wir für Pauschalen ab € 232 an. Des weiteren ermöglichen wir eine telefonische Erstberatung ab € 89 in einfach gelagerten Fällen. In jedem Fall können Sie von uns für Ihren Einzelfall eine Gebühren- und Kostenabschätzung vorab erwarten. |