SpieleDas Spielerecht, Onlinespielerecht (Games Law) bringt aufgrund der Kreativität der Beteiligten stetig neue rechtliche Herausforderungen zu tage, die wir gemeinsam mit unseren Fachanwälten lösen. Die sich heute ergebenden Rechtsfragen rund um Spiele zeigen die rasante Entwicklung in allen Details des Games Law. Natürlich existieren klassische Konsolenspiele fort; dennoch zeigt der Trend zu Online-Spielen oder das Mobile Gaming im Rahmen von Apps schon heute ganz andere rechtliche Fragestellungen als noch vor einigen Jahren. Es spielt rechtlich auf den ersten Blick keine Rolle, wer das jeweilige Spiel entwickelt, vom Start up, über Freizeit-Software-Entwickler oder Softwareentwicklerstudios bis hin zu grossen Produktionsgesellschaften oder Spiele-Herausgebern, die rechtlich zu lösenden Aufgaben sind vielseitig und unterscheiden sich häufig im Detail (z.B. In-App-Käufe, Spiele-Währung, Gewinnspiele, sonstige Spielanreize, Vertragsgestaltungen, Vermarktungsfragen, urheber- und medienrechtliche Konflikte etc). Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht/ Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz kennen sich aus. Ob Bild- oder Filmrechte, Produzenten- oder Entwicklungsverträge, Medienförderung und sonstigen Finanzierung, wir begleiten Sie zu Ihrem Erfolg, national wie international. Developer, Publisher und alle übrigen Dienstleister im Markt der Games sind darauf angewiesen, dass sie von versierten Anwälten mit vertieften Rechtskenntissen im Medienrecht, im IT-Recht, ggfs. im Internetrecht, im Datenschutzrechts und natürlich im gewerblichen Rechtschutzes zusammen arbeiten. Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind daher auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten und vertreten national und international im Games Law sowohl junge als auch etablierte Unternehmen und Einzelpersonen bei allen rechtlichen Herausforderungen. Natürlich bieten wir alle gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Spezialfragen des Spielerecht, sowie Lösungen für Verträge aller Art, ob Softwareentwicklungsvertrag, Lizenzvertrag, AGB, Vertriebsvertrag, Datenschutzklauseln, allgemeine rechtliche Hinweispflichten etc): - Games allgemein (egal auf oder für welche Plattform/ Umgebung)
- Browsergames (Online-Browser-Games/ Offline-Browser-Games)
- Mobile Games (App-Spiele/ Handy-Spiele/ Tablett-Spiele/ plattformübergreifende Spiele)
- Online-Spiele allgemein
- Client Games
- Apps
- rechtliche Begleitung der Unternehmensgründung (Rechtsformwahl, Gesellschaftsverträge, AGB, Finanzierung/ Förderung)
- Rechtsgestaltung aller spielerechtlichen Verträge (z.B. Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag, Gehaimhaltungsvertrag/ NDA, Wettbewerbsverbote, Softwareentwicklungsvertrag, Lizenzvertrag, Vertriebsvertrag, Testimonialvertrag, Publishingvertrag, QA-Vertrag, Kooperationsvertrag, Werbevertrag, Produzentenvertrag, Filmvertrag, Fotovertrag, Urheberrechtsnutzungs- und verwertungsvertrag)
- Rechtliche Erkennung von gewerblichen Schutzrechten und deren Zuordnung, Durchsetzung und Abwehr von gewerblichen Schutzrechten
- Rechtliche Fragen virtueller Währung und virtueller Gegenstände
- Rechtsfragen des Handels mit/ Vertriebs von digitalen Inhalten aller Art (Bildrechte, Filmrechte, Datenbankrechte, Pre-Releases etc)
- Besondere urheberrechtliche und medienrechtliche Fragen der Online-Spiele und Mobile Games
- Fragestellungen der Alterskennzeichnung USK bzw. Altersverifikationssysteme bei Online-Spielen/ Mobile Games etc
- Rechtsfragen des International Payment
- Rechtsberatung und -vertretung bei der Erstellung und Betreuung von Online-Spiele--Plattformen/-Umgebungen
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