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IoT-Vertrag (Internet of Things)

Ein IoT-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen einem Anbieter und einem Kunden hinsichtlich der Nutzung von IoT-Diensten, -Geräten und -Daten. Er berücksichtigt Aspekte wie Datenverarbeitung, Sicherheit, Haftung und Interoperabilität, die im Zusammenhang mit vernetzten Geräten relevant sind.


IoT-Vertrag

1. Präambel

  • Parteien:
    • Vertrag zwischen [Name/Adresse des Anbieters] (nachfolgend „Anbieter“) und [Name/Adresse des Kunden] (nachfolgend „Kunde“).
  • Zielsetzung:
    • Bereitstellung und Nutzung von IoT-Geräten, Diensten und Plattformen, um [Zielbeschreibung, z. B. Prozessoptimierung, Datenanalysen] zu ermöglichen.


2. Vertragsgegenstand

  • IoT-Geräte und -Dienste:
    • Der Anbieter stellt folgende Geräte, Software und Plattformen bereit:
      • [Beschreibung der Geräte, z. B. Sensoren, Aktoren],
      • [Beschreibung der Software, z. B. IoT-Plattform, Analysesoftware].
  • Funktionalität:
    • Die Geräte und Plattformen dienen [z. B. der Echtzeit-Datenerfassung, Automatisierung von Prozessen].
  • Interoperabilität:
    • Der Anbieter gewährleistet, dass die IoT-Geräte und -Dienste mit den bestehenden Systemen des Kunden kompatibel sind, sofern dies im Vertrag spezifiziert wurde.


3. Bereitstellung und Installation

  • Lieferung und Installation:
    • Der Anbieter liefert die Geräte bis [Datum] und installiert diese an den vereinbarten Standorten.
  • Einweisung und Schulung:
    • Der Anbieter führt eine Schulung zur Nutzung der Geräte und Plattformen für das Personal des Kunden durch.


4. Service Level und Verfügbarkeit

  • Leistungskennzahlen (KPIs):
    • Verfügbarkeit der IoT-Plattform: mindestens 99,9 % im Monatsdurchschnitt.
    • Reaktionszeit bei Störungen: maximal 2 Stunden für kritische Vorfälle.
  • Monitoring:
    • Der Anbieter stellt ein Dashboard bereit, über das der Kunde die Leistung der Geräte und Dienste in Echtzeit überwachen kann.
  • Wartung und Updates:
    • Der Anbieter führt regelmäßige Wartungen und Updates durch, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.


5. Datenverarbeitung und -nutzung

  • Eigentum an Daten:
    • Die durch die IoT-Geräte generierten Daten gehören dem Kunden.
  • Datenzugriff:
    • Der Anbieter darf auf die Daten nur zugreifen, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
  • Datenverarbeitung:
    • Der Anbieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß der DSGVO zu verarbeiten.
  • Datenweitergabe:
    • Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet.


6. Sicherheitsanforderungen

  • Sicherheitsmaßnahmen:
    • Der Anbieter implementiert technische und organisatorische Maßnahmen, um die IoT-Geräte und Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen (z. B. Verschlüsselung, Firewalls).
  • Sicherheitsvorfälle:
    • Der Anbieter meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich und unterstützt den Kunden bei der Abwehr weiterer Risiken.


7. Haftung

  • Haftung des Anbieters:
    • Der Anbieter haftet für Schäden, die durch fehlerhafte IoT-Geräte oder -Dienste entstehen, es sei denn, diese wurden durch unsachgemäße Nutzung durch den Kunden verursacht.
  • Haftungsbeschränkung:
    • Die Haftung ist auf [X Euro] pro Schadensfall und [Y Euro] pro Jahr begrenzt.
  • Haftung des Kunden:
    • Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Einsatz der IoT-Geräte verursacht werden.


8. Vergütung

  • Kostenstruktur:
    • Der Kunde zahlt eine einmalige Gebühr für die Bereitstellung der Geräte und eine monatliche Gebühr für den Betrieb und Support der IoT-Plattform.
  • Zahlungsbedingungen:
    • Rechnungen sind innerhalb von [X Tagen] nach Erhalt zu begleichen.
  • Preisanpassungen:
    • Der Anbieter kann Preise jährlich anpassen, wenn dies schriftlich und mindestens [X Monate] im Voraus angekündigt wird.


9. Laufzeit und Kündigung

  • Vertragslaufzeit:
    • Der Vertrag läuft zunächst [X Jahre] und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.
  • Kündigungsgründe:
    • Der Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn eine Partei wesentliche Pflichten verletzt und diese nicht innerhalb von [X Tagen] nach schriftlicher Aufforderung behebt.


10. Geistiges Eigentum

  • Rechte an Geräten und Software:
    • Die IoT-Geräte und Software bleiben im Eigentum des Anbieters, sofern keine vollständige Ãœbertragung vereinbart wurde.
  • Lizenzvereinbarung:
    • Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software während der Vertragslaufzeit.


11. Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Einhaltung der DSGVO:
    • Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Vertraulichkeit:
    • Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen.


12. Streitbeilegung

  • Eskalationsmechanismus:
    • Streitigkeiten sollen zunächst durch Verhandlungen beigelegt werden.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht:
    • Gerichtsstand ist [Ort], und es gilt das Recht der [Land].


13. Optionale Klauseln

  1. Zugang für Dritte:
    • Der Kunde kann Drittanbieter mit der Integration der IoT-Geräte beauftragen, sofern dies schriftlich genehmigt wird.
  2. Innovationsklausel:
    • Der Anbieter verpflichtet sich, neue IoT-Technologien und Funktionen dem Kunden anzubieten, sobald diese verfügbar sind.
  3. Force-Majeure-Klausel:
    • Haftungsausschluss für unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen.


14. Unterschriften

Anbieter:
[Name des Unternehmens]
Unterschrift: ______________________
Datum: ______________________

Kunde:
[Name des Unternehmens/der Person]
Unterschrift: ______________________
Datum: ______________________

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