IoT-Vertrag (Internet of Things)Ein IoT-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen einem Anbieter und einem Kunden hinsichtlich der Nutzung von IoT-Diensten, -Geräten und -Daten. Er berücksichtigt Aspekte wie Datenverarbeitung, Sicherheit, Haftung und Interoperabilität, die im Zusammenhang mit vernetzten Geräten relevant sind.
IoT-Vertrag1. Präambel- Parteien:
- Vertrag zwischen [Name/Adresse des Anbieters] (nachfolgend „Anbieter“) und [Name/Adresse des Kunden] (nachfolgend „Kunde“).
- Zielsetzung:
- Bereitstellung und Nutzung von IoT-Geräten, Diensten und Plattformen, um [Zielbeschreibung, z. B. Prozessoptimierung, Datenanalysen] zu ermöglichen.
2. Vertragsgegenstand- IoT-Geräte und -Dienste:
- Der Anbieter stellt folgende Geräte, Software und Plattformen bereit:
- [Beschreibung der Geräte, z. B. Sensoren, Aktoren],
- [Beschreibung der Software, z. B. IoT-Plattform, Analysesoftware].
- Funktionalität:
- Die Geräte und Plattformen dienen [z. B. der Echtzeit-Datenerfassung, Automatisierung von Prozessen].
- Interoperabilität:
- Der Anbieter gewährleistet, dass die IoT-Geräte und -Dienste mit den bestehenden Systemen des Kunden kompatibel sind, sofern dies im Vertrag spezifiziert wurde.
3. Bereitstellung und Installation- Lieferung und Installation:
- Der Anbieter liefert die Geräte bis [Datum] und installiert diese an den vereinbarten Standorten.
- Einweisung und Schulung:
- Der Anbieter führt eine Schulung zur Nutzung der Geräte und Plattformen für das Personal des Kunden durch.
4. Service Level und Verfügbarkeit- Leistungskennzahlen (KPIs):
- Verfügbarkeit der IoT-Plattform: mindestens 99,9 % im Monatsdurchschnitt.
- Reaktionszeit bei Störungen: maximal 2 Stunden für kritische Vorfälle.
- Monitoring:
- Der Anbieter stellt ein Dashboard bereit, über das der Kunde die Leistung der Geräte und Dienste in Echtzeit überwachen kann.
- Wartung und Updates:
- Der Anbieter führt regelmäßige Wartungen und Updates durch, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
5. Datenverarbeitung und -nutzung- Eigentum an Daten:
- Die durch die IoT-Geräte generierten Daten gehören dem Kunden.
- Datenzugriff:
- Der Anbieter darf auf die Daten nur zugreifen, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
- Datenverarbeitung:
- Der Anbieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß der DSGVO zu verarbeiten.
- Datenweitergabe:
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet.
6. Sicherheitsanforderungen- Sicherheitsmaßnahmen:
- Der Anbieter implementiert technische und organisatorische Maßnahmen, um die IoT-Geräte und Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen (z. B. Verschlüsselung, Firewalls).
- Sicherheitsvorfälle:
- Der Anbieter meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich und unterstützt den Kunden bei der Abwehr weiterer Risiken.
7. Haftung- Haftung des Anbieters:
- Der Anbieter haftet für Schäden, die durch fehlerhafte IoT-Geräte oder -Dienste entstehen, es sei denn, diese wurden durch unsachgemäße Nutzung durch den Kunden verursacht.
- Haftungsbeschränkung:
- Die Haftung ist auf [X Euro] pro Schadensfall und [Y Euro] pro Jahr begrenzt.
- Haftung des Kunden:
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Einsatz der IoT-Geräte verursacht werden.
8. Vergütung- Kostenstruktur:
- Der Kunde zahlt eine einmalige Gebühr für die Bereitstellung der Geräte und eine monatliche Gebühr für den Betrieb und Support der IoT-Plattform.
- Zahlungsbedingungen:
- Rechnungen sind innerhalb von [X Tagen] nach Erhalt zu begleichen.
- Preisanpassungen:
- Der Anbieter kann Preise jährlich anpassen, wenn dies schriftlich und mindestens [X Monate] im Voraus angekündigt wird.
9. Laufzeit und Kündigung- Vertragslaufzeit:
- Der Vertrag läuft zunächst [X Jahre] und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.
- Kündigungsgründe:
- Der Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn eine Partei wesentliche Pflichten verletzt und diese nicht innerhalb von [X Tagen] nach schriftlicher Aufforderung behebt.
10. Geistiges Eigentum- Rechte an Geräten und Software:
- Die IoT-Geräte und Software bleiben im Eigentum des Anbieters, sofern keine vollständige Übertragung vereinbart wurde.
- Lizenzvereinbarung:
- Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software während der Vertragslaufzeit.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit- Einhaltung der DSGVO:
- Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Vertraulichkeit:
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen.
12. Streitbeilegung- Eskalationsmechanismus:
- Streitigkeiten sollen zunächst durch Verhandlungen beigelegt werden.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht:
- Gerichtsstand ist [Ort], und es gilt das Recht der [Land].
13. Optionale Klauseln- Zugang für Dritte:
- Der Kunde kann Drittanbieter mit der Integration der IoT-Geräte beauftragen, sofern dies schriftlich genehmigt wird.
- Innovationsklausel:
- Der Anbieter verpflichtet sich, neue IoT-Technologien und Funktionen dem Kunden anzubieten, sobald diese verfügbar sind.
- Force-Majeure-Klausel:
- Haftungsausschluss für unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen.
14. UnterschriftenAnbieter: [Name des Unternehmens] Unterschrift: ______________________ Datum: ______________________ Kunde: [Name des Unternehmens/der Person] Unterschrift: ______________________ Datum: ______________________ |