Domain-Kaufvertrag einfachzwischen _______ - Verkäufer - und _______ - Käufer - § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist der Verkauf aller Rechte des Verkäufers an der Domain _________________ an den Käufer. § 2 Kaufpreis Der Kaufpreis beträgt EURO _______ Umsatzsteuer fällt nicht an. Er ist zur Zahlung fällig, sobald der Käufer bei der zuständigen Registratur als Domaininhaber eingetragen ist oder nach Maßgabe der jeweiligen Registrierungsbedingungen eine vergleichbare Rechtsposition erworben hat oder mit den von ihm zu diesem Zweck vorzunehmenden eigenen Handlungen in Verzug geraten ist. § 3 Übertragung Der Verkäufer tritt dem Käufer alle ihm in der Eigenschaft als Domaininhaber gegenüber der Registratur zustehenden Rechte ab. Er verpflichtet sich, selbst oder durch den mit der Unterhaltung sowie dem Routing der Domain beauftragten Internet-Accessprovider diejenigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die zur Eintragung des Käufers als Domaininhaber bei der zuständigen Registratur erforderlich sind. § 4 Garantien, Gewährleistung Der Verkäufer garantiert im Wege einer selbständigen Garantie, - dass er eingetragener Domaininhaber ist, - dass er hinsichtlich der Domain keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegt, - dass die Domain nicht mit Rechten Dritter belastet ist - dass ihm keine Umstände bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind, dass die Domain fremde Marken- und oder Namensrechte verletzt - dass unter diesem Domainnamen bislang keine Website betrieben worden ist, sie in Suchmaschinen nicht gelistet ist § 5 Schlußbestimmungen (1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, ____. (2) Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Anlagen zu diesem Vertrag bilden einen integrierenden Bestandteil desselben. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt in zulässiger Weise am Nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend, wenn sich bei Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. |