horak Rechtsanwälte it-recht tk-recht kanzlei anwalt hannover internetrecht onlinerecht impressum wettbewerbsrecht urheberrecht uwg  Fachanwalt  Kanzlei Vertragsrecht Vertrag prüfen Domainrecht UDRP vergaberecht  Rechtsberatung IT itrechtler IT-Rechtlich informationstechnologierecht Softwarerecht Hardwarerecht ESCROW-Vereinbarung Softwarehinterlegung Open Source Recht Quellcode

 

 

 

Standorte Berlin Bielefeld Bremen Düsseldorf Frankfurt Hamburg Hannover München Stuttgart
 
 Kanzlei Rechtsanwälte IT-Recht Internet Open Source Cloud Blockchain Smart Contracts Deep Fakes Tokenisierung Datenschutz IoT-Recht Digitale Souveränität Digitaler Nachlass Verkaufsportale Compliance Bewertung im Internet KI-Recht IT-Sicherheit TK-Recht Compliance Klage/ Schiedsverfahren Cyberkriminaltät NetzdurchsetzungsG Musterverträge IT-Outsourcing-Vertrag Softwareentwicklungsvertrag Servicelevelagreement (SLA) Cybersecurity SLA Impressum

 

Startseite
 
:  ITrechtler  :  Musterverträge  :  Affiliate-Vertrag
 
Onlineberatung  
 
IT-Recht IT-Rechtler TK-Rechtler Anwalt IT Rechtsanwalt  Informationstechnologie IT technische Informatik Nachrichtenverarbeitung Netzwerke Cloud Computing Apps App-Software Vertreibsverträge Internetrecht EDV-Recht Computerrecht Softwarerecht  Haftung Meinungsäusserung im Netz Schutz des Persönlichkeitsrechts Ehrschutz Providerverträge Providerhaftung Abmahnung und deren Abwehr  Nutzungsbedingungen für Websites Haftung von Websitebetreibern Filesharing illegaler download von Musik und Filmen Haftung für Links Haftung für Suchmaschineneinträge Datenschutz Datenrecht Datenschutzerklärungen Domainstreitigkeiten Online-Marketing-Recht Adwords-Recht ISP Internet-Service-Provider Webdesignrecht Medienrecht Webshoprecht eBay-Shop-Recht amazon-Account-Recht Jugendschutz im Internet IT-Verträge Softwareverträge Softwareüberlassung Hardwarebeschaffungsvertrag Supportvertrag  Lizenzvertrag Projektvertrag Erstellung von AGB ESCROW-Verträge Service Level Agreemente Gewährleistungsrecht Softwaremangel Hardwaremangel OpenSource Recht  IT-Vergaberecht Preisangabenrecht TK-Recht Wettbewerbsrecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

 

 

 

ITrechtler 
IT-Recht 
EDV 
Software 
Open Source 
Outsourcing 
Internet 
Vertragsrecht 
Domainrecht 
Domain Disputes 
Cloud 
Blockchain 
Smart Contracts 
Tokenisierung 
Medien 
Datenschutz 
Urheber 
Bilder 
Filme 
Fotos 
Presse 
Youtube 
Spiele 
Wettbewerb 
Compliance 
Vergabe 
IoT-Recht 
IT-Sicherheit 
Cyberkriminaltät 
Digitale Souveränität 
Digitaler Nachlass 
TK-Recht 
Telemedienrecht 
Telekommunikation 
KI-Recht 
Deep Fakes 
KI-Training 
Verkaufsportale 
Bewertung im Internet 
IT-Recht Mediation 
Abmahnung 
Klage/ Schiedsverfahren 
Musterverträge 
Abmahnung UWG eBay 
Affiliate-Vertrag 
Co-Creation SLA 
Cybersecurity SLA 
Datenschutzerklärung 
Domainkaufvertrag 
Geheimhaltungsvereinbarung 
Internet-AGB 
IoT Vertrag 
IT-Outsourcing-Vertrag 
Servicelevelagreement (SLA) 
SEO Consultancy 
Softwareentwicklungsvertrag 
Onlineberatung 
Gesetze 
MDStV 
TDG 
TDSG 
TDSV 
TMG 
DSA 
DSM-Richtlinie 
Infosoc 
NetzdurchsetzungsG 
Urteile 
MitwohnZ 
Paperboy 
AdActa 
Kinski 
Dinerscard 
Vorratsdaten 
Kostenlos 
Ausweichgerichtsstand 
Durchsuchungsanordnung 
Telefonkartensammler 
Datenagbklausel 
Hauptlizenzwegfall 
IP-Adressdatenauskunft 
Geburtstagszug 
Internetradiorecorder II 
LAION 
Rechtsanwälte 
Kanzlei 
Kontakt 
Impressum 
AGB 
Datenschutz 
Standorte 
Berlin 
Bielefeld 
Bremen 
Düsseldorf 
Frankfurt 
Hamburg 
Hannover 
Leipzig 
München 
Stuttgart 
Links 

 

 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@itrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@itrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@itrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@itrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@itrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@itrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@itrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@itrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@itrechtler.de

 

 

Affiliate-Vertrag (Partnerschafts- und Provisionsvereinbarung)

Ein Affiliate-Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen (nachfolgend „Anbieter“) und einem Partner (nachfolgend „Affiliate“), der durch Werbung oder Empfehlungen potenzielle Kunden vermittelt. Der Vertrag legt die Rechte, Pflichten, Vergütungsmodalitäten und rechtlichen Rahmenbedingungen der Affiliate-Partnerschaft fest.


Affiliate-Vertrag

1. Präambel

  • Parteien:
    • [Name/Adresse des Anbieters] (nachfolgend „Anbieter“) und
    • [Name/Adresse des Affiliates] (nachfolgend „Affiliate“).
  • Zielsetzung:
    • Aufbau einer langfristigen Partnerschaft, bei der der Affiliate den Anbieter durch gezielte Werbemaßnahmen unterstützt und im Gegenzug eine Provision erhält.


2. Gegenstand des Vertrags

  • Beschreibung der Partnerschaft:
    • Der Affiliate bewirbt die Produkte oder Dienstleistungen des Anbieters über digitale Kanäle (z. B. Websites, soziale Medien, E-Mail-Marketing).
  • Affiliate-Links:
    • Der Anbieter stellt dem Affiliate personalisierte Links, Werbemittel und Tracking-Codes zur Verfügung, um vermittelte Kunden zu identifizieren.
  • Vermittlungserfolg:
    • Ein Vermittlungserfolg liegt vor, wenn ein Kunde über den Affiliate-Link einen Kauf abschließt, sich für eine Dienstleistung anmeldet oder eine andere definierte Aktion ausführt (Conversion).


3. Pflichten der Parteien

3.1. Pflichten des Affiliates

  • Werbemaßnahmen:
    • Der Affiliate verpflichtet sich, nur genehmigte Werbemittel zu verwenden.
    • Verbot der Nutzung irreführender oder unzulässiger Werbemethoden (z. B. Spam, Clickbait).
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:
    • Der Affiliate hat alle anwendbaren Gesetze, insbesondere das Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht (DSGVO), einzuhalten.
  • Keine Manipulation:
    • Der Affiliate darf keine technischen oder manuellen Methoden verwenden, um die Anzahl der Conversions künstlich zu erhöhen.

3.2. Pflichten des Anbieters

  • Bereitstellung von Werbematerialien:
    • Der Anbieter stellt dem Affiliate aktuelle und geprüfte Werbemittel (Banner, Texte, Links) zur Verfügung.
  • Tracking und Reporting:
    • Der Anbieter sorgt für ein funktionierendes Tracking-System und stellt dem Affiliate regelmäßige Berichte über die vermittelten Conversions zur Verfügung.
  • Pünktliche Zahlung:
    • Der Anbieter verpflichtet sich, Provisionen termingerecht zu zahlen.


4. Vergütung

  • Provisionsmodell:
    • Der Affiliate erhält eine Vergütung in Höhe von [X % des Nettoverkaufswerts] oder einen festen Betrag von [X Euro] pro Conversion.
  • Provisionsanspruch:
    • Der Anspruch entsteht nur bei gültigen Conversions (z. B. bei erfolgreichen Verkäufen ohne Rückgabe oder Stornierung).
  • Abrechnungszeitraum:
    • Die Abrechnung erfolgt monatlich zum [X. Tag] des Folgemonats.
  • Zahlungsbedingungen:
    • Die Auszahlung erfolgt innerhalb von [X Tagen] nach Rechnungsstellung oder Abrechnung, auf das vom Affiliate angegebene Konto.
  • Mindestauszahlungsbetrag:
    • Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der Provisionsbetrag mindestens [X Euro] erreicht.


5. Nutzungsrechte

  • Werbematerialien:
    • Der Anbieter räumt dem Affiliate ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die bereitgestellten Werbemittel ein.
  • Einschränkungen:
    • Der Affiliate darf die Werbemittel nicht verändern, ohne vorherige Zustimmung des Anbieters.


6. Haftung und Freistellung

6.1. Haftung des Affiliates

  • Der Affiliate haftet für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Pflichten (z. B. unzulässige Werbung, Datenschutzverstöße).
  • Der Affiliate stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die durch Verstöße des Affiliates entstehen.

6.2. Haftung des Anbieters

  • Der Anbieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Affiliate-Programms und die korrekte Berechnung der Provisionen.
  • Haftungsbeschränkung:
    • Der Anbieter haftet nicht für technische Ausfälle oder Tracking-Probleme, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen.


7. Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Datenschutz:
    • Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten im Rahmen der Zusammenarbeit gemäß der DSGVO zu schützen.
  • Vertraulichkeit:
    • Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke genutzt werden.


8. Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Laufzeit:
    • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von [X Tagen/Wochen] schriftlich gekündigt werden.
  • Außerordentliche Kündigung:
    • Der Anbieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Affiliate gegen wesentliche Pflichten verstößt (z. B. Missbrauch von Tracking-Systemen).
  • Folgen der Beendigung:
    • Nach Vertragsende darf der Affiliate keine Werbemittel mehr nutzen, und offene Provisionen werden abgerechnet.


9. Streitbeilegung

  • Eskalationsverfahren:
    • Streitigkeiten sollen zunächst durch Verhandlungen beigelegt werden.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht:
    • Gerichtsstand ist [Ort], und es gilt das Recht der [Land].


10. Optionale Klauseln

  1. Exklusivitätsvereinbarung:
    • Der Affiliate verpflichtet sich, keine konkurrierenden Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.
  2. Qualitätsprüfung:
    • Der Anbieter kann die Werbemaßnahmen des Affiliates stichprobenartig prüfen.
  3. Bonussystem:
    • Zusätzliche Provisionen oder Prämien bei Ãœberschreitung bestimmter Verkaufsziele.
  4. Kündigungsfolge-Klausel:
    • Nach Vertragsbeendigung verbleiben Bestandskunden des Affiliates beim Anbieter ohne weiteren Provisionsanspruch.


Impressum Datenschutz  AGB it recht informationstechnologie recht itrecht it-rechtler it-anwalt it-kanzlei edv-anwalt software-anwalt Games lae Spielerecht Compliance Verkaufsportale Bewertungen im Internet Mediation Klage Schiedsverfahren Disputes Litigation IT-Recht Abmahnung Musterverträge Datenschutzerklärung drucken it-recht kanzlei fachnwalt hardwarerecht lizenzvertragsrecht it-vertrag it-agb gestaltung Medienrecht Datenschutzrecht Urheberrecht Bildrecht Filmrecht Fotorecht Presserecht Youtube-Recht speichern anwalt it recht it vertrag fachkanzlei web webshop anwalt ebay anwalt amazon verkauf rechtsanwalt fachkanzlei Domain Dispute Recht UDRP ADRzurück telekommunikation zugang kartellrecht abrechnung tk telefonrechnung anwalt tk anlage anwalt Anfrage

 

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte | Georgstr. 48 | 30159 Hannover | T:0511.357356.0 | F:0511.357356.29 | info@itrechtler.de