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Bildrecht

Das Bildrecht ist ein Teilgebiet des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts, das sich mit der Nutzung, dem Schutz und den rechtlichen Vorgaben rund um Bilder befasst. Im IT-Recht spielt es eine wichtige Rolle, da Bilder heute vor allem online über soziale Medien, Websites, Blogs und Plattformen verbreitet werden. Hier die umfassende Darstellung in einfacher Sprache:


1. Was ist Bildrecht?

Das Bildrecht regelt:

  • Wer ein Bild erstellen darf und wie es geschützt ist.
  • Wer ein Bild verwenden darf und welche Erlaubnis dafür nötig ist.
  • Wann ein Bild die Rechte einer Person verletzt, die darauf abgebildet ist.

Das Bildrecht beruht auf zwei Hauptbereichen:

  1. Urheberrecht: Schützt den Fotografen oder Künstler, der das Bild geschaffen hat.
  2. Persönlichkeitsrecht: Schützt Personen, die auf Bildern zu sehen sind.


2. Urheberrecht am Bild

2.1. Wer ist der Urheber eines Bildes?

Der Fotograf oder der Künstler, der das Bild erstellt hat, ist der Urheber. Nur der Urheber hat das Recht zu entscheiden, was mit dem Bild passiert (§§ 2, 15 UrhG).

Wichtig:

  • Der Urheber muss immer namentlich genannt werden (§ 13 UrhG), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Nur der Urheber kann anderen erlauben, das Bild zu nutzen (Lizenz).


2.2. Wann ist ein Bild urheberrechtlich geschützt?

Damit ein Bild geschützt ist, muss es eine „persönliche geistige Schöpfung“ sein (§ 2 Abs. 2 UrhG). Das bedeutet:

  • Das Bild muss kreativ oder künstlerisch gestaltet sein.
  • Selbst einfache Schnappschüsse (z. B. Handyfotos) sind geschützt.


2.3. Rechte des Urhebers

  • Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG): Nur der Urheber darf das Bild kopieren.
  • Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG): Nur der Urheber darf das Bild verkaufen oder verbreiten.
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG): Nur der Urheber darf das Bild im Internet veröffentlichen.


2.4. Nutzung von Bildern im Internet

Um ein Bild zu nutzen (z. B. auf einer Website oder in sozialen Medien), braucht man die Erlaubnis des Urhebers. Das gilt auch für:

  • Bilder aus Suchmaschinen wie Google.
  • Bilder aus sozialen Medien wie Instagram.

Achtung:

  • Nur weil ein Bild online verfügbar ist, heißt das nicht, dass es frei verwendet werden darf.
  • Bilder mit einer Creative-Commons-Lizenz dürfen genutzt werden, aber nur unter den Bedingungen der Lizenz (z. B. Namensnennung).

Beispiel: Gerichtsurteil

  • OLG Köln, Az. 6 U 120/19
    • Thema: Nutzung eines Fotos ohne Erlaubnis auf einer Website.
    • Entscheidung: Die Nutzung war rechtswidrig, und der Nutzer musste Schadensersatz zahlen.


3. Persönlichkeitsrecht am Bild

Das Persönlichkeitsrecht schützt die Personen, die auf Bildern abgebildet sind. Es regelt, dass niemand ohne Erlaubnis abgebildet oder veröffentlicht werden darf (§ 22 Kunsturhebergesetz, KUG).

3.1. Wann ist eine Einwilligung nötig?

  • Wenn eine Person auf einem Bild eindeutig zu erkennen ist, muss sie der Veröffentlichung zustimmen.
  • Das gilt auch für Bilder, die in sozialen Medien hochgeladen werden.

Ausnahmen (§ 23 KUG):

  • Zeitgeschichte: Bilder von Ereignissen, die von öffentlichem Interesse sind, dürfen veröffentlicht werden (z. B. Demonstrationen).
  • Beiwerk: Wenn eine Person nur zufällig auf dem Bild ist, z. B. als Teil einer Menschenmenge.
  • Amtliche oder berufliche Tätigkeit: Bilder von Politikern bei öffentlichen Auftritten.


3.2. Schutz der Privatsphäre

Bilder, die die Privatsphäre verletzen, dürfen nicht veröffentlicht werden, auch wenn sie mit Zustimmung aufgenommen wurden. Beispiele:

  • Bilder von Personen in ihrem Zuhause.
  • Bilder von Kindern ohne Zustimmung der Eltern.

Beispiel: Gerichtsurteil

  • BGH, Az. VI ZR 196/08 („Caroline von Monaco“)
    • Thema: Veröffentlichung von privaten Urlaubsfotos.
    • Entscheidung: Die Veröffentlichung verletzte die Privatsphäre und war rechtswidrig.


4. Typische Konflikte im Bildrecht

4.1. Bilder aus dem Internet

  • Bilder aus Google oder anderen Plattformen werden häufig ohne Zustimmung genutzt.
  • Rechtsfolgen:
    • Abmahnung durch den Urheber.
    • Schadensersatzforderungen.


4.2. Bilder in sozialen Medien

  • Nutzer laden oft Bilder hoch, ohne die Rechte der Fotografen oder abgebildeten Personen zu beachten.
  • Probleme:
    • Plattformen wie Instagram behalten oft die Rechte an hochgeladenen Bildern (Nutzungsbedingungen).
    • Dritte nutzen Bilder ohne Zustimmung.


4.3. Bilder von Veranstaltungen

  • Bilder von öffentlichen Veranstaltungen dürfen in der Regel veröffentlicht werden.
  • Aber: Wenn Personen im Mittelpunkt stehen, ist eine Zustimmung nötig.


5. Schutz vor Missbrauch

5.1. Was tun bei unberechtigter Nutzung eines Bildes?

  1. Abmahnung:
    • Der Urheber oder die abgebildete Person kann eine Abmahnung schicken und Schadensersatz fordern.
  2. Einstweilige Verfügung:
    • Bei dringenden Fällen kann ein Gericht die Nutzung oder Verbreitung des Bildes untersagen.
  3. Schadensersatz:
    • Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der üblichen Lizenzgebühr.


5.2. Beispiele für Schadensersatz

  • Nutzung eines professionellen Fotos ohne Erlaubnis: Lizenzgebühr + 100 % Aufschlag.
  • Veröffentlichung eines Bildes ohne Zustimmung der abgebildeten Person: Zusätzlicher Schadensersatz für die Persönlichkeitsrechtsverletzung.


6. Tipps für den Umgang mit Bildern im Internet

  • Nur eigene Bilder verwenden oder Erlaubnis vom Urheber einholen.
  • Creative-Commons-Bilder nutzen und die Lizenzbedingungen beachten.
  • Rechte von Personen auf Bildern respektieren: Vor Veröffentlichung immer um Zustimmung bitten.
  • Datenschutz beachten: Bilder, auf denen Personen zu sehen sind, unterliegen auch der DSGVO.


7. Zukünftige Entwicklungen im Bildrecht

  • KI-generierte Bilder:
    • Es ist unklar, ob und wie Bilder, die durch Künstliche Intelligenz erstellt wurden, urheberrechtlich geschützt sind.
  • Deepfakes:
    • Bilder und Videos, die manipuliert sind, werfen neue Fragen zu Haftung und Persönlichkeitsrechten auf.
  • Datenschutz:
    • Strengere Vorschriften zum Schutz von Personenbildern, z. B. bei automatisierter Gesichtserkennung.


Das Bildrecht im IT-Recht schützt sowohl die kreativen Leistungen der Urheber als auch die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. In der digitalen Welt ist es besonders wichtig, die Rechte an Bildern zu kennen und zu respektieren, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

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