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Fotorecht

Das Fotorecht regelt, wie Fotos gemacht, verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Es schützt die Rechte des Fotografen und der Personen, die auf Fotos zu sehen sind. Mit der digitalen Verbreitung von Bildern über soziale Medien, Websites und Plattformen wie Instagram oder Facebook ist das Fotorecht zu einem wichtigen Bestandteil des IT-Rechts geworden.


1. Was ist Fotorecht?

Das Fotorecht umfasst zwei zentrale Bereiche:

  1. Urheberrecht: Schützt die Rechte des Fotografen am Foto.
  2. Persönlichkeitsrecht: Schützt die Rechte der Personen, die auf einem Foto abgebildet sind.

Zusätzlich spielen Datenschutz und Plattformregeln eine wichtige Rolle.


2. Urheberrecht am Foto

2.1. Wer ist der Urheber eines Fotos?

Der Fotograf, der das Foto gemacht hat, ist der Urheber. Er besitzt das alleinige Recht, zu entscheiden, wie das Bild genutzt wird (§ 15 UrhG).

Wichtig:

  • Der Fotograf muss immer namentlich genannt werden (§ 13 UrhG), es sei denn, er verzichtet darauf.
  • Nur der Fotograf darf anderen erlauben, das Foto zu nutzen (Lizenz).


2.2. Wann ist ein Foto urheberrechtlich geschützt?

  • Alle Fotos, auch einfache Handyfotos, sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine „persönliche geistige Schöpfung“ sind (§ 2 UrhG).
  • Der Schutz entsteht automatisch, es ist keine Registrierung nötig.


2.3. Rechte des Fotografen

Der Fotograf hat das exklusive Recht, sein Foto zu nutzen:

  • Vervielfältigung (§ 16 UrhG): Kopieren oder Scannen des Fotos.
  • Verbreitung (§ 17 UrhG): Verkauf oder Weitergabe des Fotos.
  • Öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG): Hochladen im Internet.

Ohne Zustimmung des Fotografen ist jede Nutzung des Fotos eine Urheberrechtsverletzung.


2.4. Nutzung von Fotos im Internet

Um ein Foto im Internet zu verwenden (z. B. auf einer Website oder in sozialen Medien), braucht man die Zustimmung des Fotografen.

Achtung:

  • Nur weil ein Foto in Google oder sozialen Medien zu finden ist, heißt das nicht, dass es frei verwendet werden darf.
  • Creative-Commons-Lizenzen erlauben oft eine Nutzung, aber nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. Namensnennung).

Beispiel: Gerichtsurteil

  • OLG Köln, Az. 6 U 120/19
    • Thema: Nutzung eines Fotos auf einer Website ohne Zustimmung des Fotografen.
    • Entscheidung: Schadensersatz und Abmahnkosten mussten gezahlt werden.


3. Persönlichkeitsrecht am Foto

Das Persönlichkeitsrecht schützt die Personen, die auf einem Foto zu sehen sind. Nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) gilt:

  • Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG):
    • Personen dürfen nur mit ihrer Zustimmung fotografiert und veröffentlicht werden.
  • Ausnahmen (§ 23 KUG):
    • Bilder von Ereignissen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind.
    • Personen als „Beiwerk“, z. B. in einer Menschenmenge.

3.1. Wann ist eine Einwilligung nötig?

  • Sobald eine Person eindeutig auf einem Foto erkennbar ist, muss sie der Veröffentlichung zustimmen.
  • Das gilt besonders für Fotos in sozialen Medien, auf Websites oder in Zeitungen.


3.2. Schutz der Privatsphäre

Fotos, die die Privatsphäre verletzen, dürfen nicht veröffentlicht werden. Dazu gehören:

  • Bilder von Menschen in ihrem Zuhause.
  • Bilder von Kindern ohne Zustimmung der Eltern.

Beispiel: Gerichtsurteil

  • BGH, Az. VI ZR 196/08 („Caroline von Monaco“)
    • Thema: Veröffentlichung von privaten Urlaubsfotos.
    • Entscheidung: Die Veröffentlichung verletzte die Privatsphäre und war rechtswidrig.


3.3. Besonderheiten bei Kindern

Kinder stehen unter einem besonderen Schutz:

  • Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen der Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos zustimmen.
  • Plattformen wie Instagram oder Facebook müssen sicherstellen, dass Kinder nicht unrechtmäßig dargestellt werden.


4. Typische Konflikte im Fotorecht

4.1. Nutzung von Fotos ohne Zustimmung

  • Viele Fotos werden aus dem Internet heruntergeladen und ohne Erlaubnis verwendet.
  • Folgen:
    • Abmahnungen.
    • Schadensersatzforderungen des Fotografen.

4.2. Fotos von Veranstaltungen

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen oft Gruppenfotos veröffentlicht werden.
  • Einzelne Personen auf dem Foto benötigen jedoch ihre Zustimmung.


5. Datenschutz im Fotorecht

Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, gelten als personenbezogene Daten. Deshalb ist auch die DSGVO relevant:

  • Einwilligung: Personen müssen zustimmen, dass ihre Daten (Bilder) verarbeitet werden.
  • Recht auf Löschung: Menschen können verlangen, dass Fotos, auf denen sie zu sehen sind, gelöscht werden (Art. 17 DSGVO).


6. Tipps für den rechtssicheren Umgang mit Fotos

6.1. Für Fotografen

  • Zustimmung einholen, wenn Personen abgebildet sind.
  • Urheberrecht durchsetzen, wenn Fotos unrechtmäßig genutzt werden.

6.2. Für Nutzer

  • Nur eigene Fotos verwenden oder die Zustimmung des Fotografen einholen.
  • Creative-Commons-Bilder nutzen, aber Lizenzbedingungen beachten.


7. Strafen bei Verstößen

7.1. Urheberrechtsverletzungen

  • Abmahnungen und Schadensersatzforderungen sind häufig.
  • Schadensersatz richtet sich nach der üblichen Lizenzgebühr + Aufschlag.

7.2. Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Veröffentlichungen, die ohne Zustimmung erfolgen, können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Beispiel: Gerichtsurteil

  • BGH, Az. VI ZR 345/13
    • Thema: Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten Person.
    • Entscheidung: Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.


8. Plattformen und Fotorecht

Plattformen wie Instagram, Facebook oder TikTok spielen eine zentrale Rolle:

  • Nutzungsbedingungen: Plattformen können sich Nutzungsrechte an hochgeladenen Bildern sichern.
  • Plattformhaftung: Plattformen haften nur eingeschränkt für Rechtsverletzungen durch Nutzer (§ 10 TMG).


9. Zukünftige Entwicklungen im Fotorecht

  • KI-generierte Bilder:
    • Es wird diskutiert, ob und wie KI-erstellte Fotos geschützt werden können.
  • Gesichtserkennung und Datenschutz:
    • Automatisierte Gesichtserkennungstechnologien werfen neue rechtliche Fragen auf.
  • Blockchain und NFTs:
    • Nutzung von Fotos als digitale Vermögenswerte in der Blockchain.


Das Fotorecht ist ein wichtiger Bestandteil des IT-Rechts und schützt sowohl die kreativen Leistungen der Fotografen als auch die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. In der digitalen Welt, in der Fotos schnell verbreitet werden können, ist es entscheidend, die rechtlichen Vorgaben zu kennen und einzuhalten.

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