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Digital Services Act (DSA)

Der Digital Services Act (DSA), offiziell die Verordnung (EU) 2022/2065, ist ein zentrales Gesetz der Europäischen Union, das Regeln für digitale Dienste, insbesondere Online-Plattformen, festlegt. Ziel ist es, einen sicheren, fairen und transparenten digitalen Raum zu schaffen. Der DSA trat am 16. November 2022 in Kraft und wird ab 2024 vollständig anwendbar sein.


1. Ziele des DSA

Der DSA verfolgt mehrere Hauptziele:

  1. Sicherstellung von Transparenz:
    • Förderung fairer und transparenter Geschäftspraktiken auf digitalen Plattformen.
  2. Schutz der Nutzerrechte:
    • Stärkung der Rechte von Verbrauchern und Nutzern, insbesondere in Bezug auf Desinformation und rechtswidrige Inhalte.
  3. Regulierung großer Plattformen:
    • Einführung spezifischer Verpflichtungen für sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs).
  4. Förderung des Wettbewerbs:
    • Vermeidung monopolistischer Strukturen im digitalen Raum.


2. Struktur und Anwendungsbereich des DSA

2.1. Anwendungsbereich

Der DSA gilt für alle Vermittlungsdienste, die Nutzern in der EU zugänglich sind:

  • Vermittlungsdienste: Internetzugangsdienste, Domain-Registrierungsdienste,
  • Hosting-Dienste: Cloud-Dienste, Webhosting,
  • Online-Plattformen: Marktplätze, soziale Netzwerke, App-Stores, Suchmaschinen,
  • Sehr große Online-Plattformen (VLOPs): Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU.

2.2. Aufbau

Der DSA ist in 10 Kapitel und 74 Artikel unterteilt. Im Folgenden werden die wichtigsten Artikel und deren Inhalte erläutert.


3. Wichtige Regelungen des DSA

3.1. Grundlegende Verpflichtungen für alle Diensteanbieter

Artikel 3–10: Verantwortung der Vermittlungsdienste

  • Verbot rechtswidriger Inhalte:
    • Anbieter müssen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern.
  • Transparenzanforderungen:
    • Dienste müssen klar darlegen, wie ihre Inhalte moderiert werden.


3.2. Verpflichtungen für Hosting-Dienste

Artikel 16–20: Haftung und Verantwortung

  • Haftungsausschluss bei passiver Rolle:
    • Hosting-Dienste haften nicht für Inhalte, die sie lediglich speichern, wenn sie keine aktive Rolle bei der Auswahl der Inhalte spielen.
  • Verpflichtung zur Löschung:
    • Nach Kenntnisnahme müssen rechtswidrige Inhalte unverzüglich entfernt werden („Notice-and-Takedown“).


3.3. Verpflichtungen für Online-Plattformen

Artikel 21–35: Besondere Pflichten

  • Benutzerbeschwerden und Rechtsmittel (Artikel 21):
    • Plattformen müssen Nutzern einfache Möglichkeiten bieten, Entscheidungen (z. B. Sperrung eines Inhalts) anzufechten.
  • Transparenz bei Werbung (Artikel 26):
    • Plattformen müssen offenlegen, warum und auf welcher Basis Nutzern bestimmte Anzeigen gezeigt werden.
  • Maßnahmen gegen illegale Inhalte (Artikel 22):
    • Plattformen müssen Mechanismen bereitstellen, damit Nutzer illegale Inhalte melden können.
  • Kennzeichnung von Anbietern auf Marktplätzen (Artikel 30):
    • Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass Händler klar identifizierbar sind.


3.4. Besondere Pflichten für sehr große Online-Plattformen (VLOPs)

Artikel 33–41: Zusätzliche Verpflichtungen

  • Risikobewertung und Risikomanagement (Artikel 34):
    • VLOPs müssen Risiken wie Desinformation, Manipulation und diskriminierende Algorithmen identifizieren und minimieren.
  • Transparenz von Algorithmen (Artikel 35):
    • Plattformen müssen offenlegen, wie ihre Algorithmen Inhalte priorisieren.
  • Unabhängige Prüfungen (Artikel 37):
    • VLOPs müssen sich regelmäßigen externen Audits unterziehen, um die Einhaltung des DSA zu gewährleisten.
  • Krisenmaßnahmen (Artikel 36):
    • In Krisensituationen (z. B. Pandemien, Kriegen) können die EU-Behörden Plattformen verpflichten, besondere Maßnahmen zur Eindämmung von Desinformation zu ergreifen.


3.5. Durchsetzung und Sanktionen

Artikel 42–50: Ãœberwachung und Sanktionen

  • Zuständige Behörden:
    • Jeder Mitgliedstaat muss eine „Digital Services Coordinator“-Behörde benennen, die die Einhaltung des DSA überwacht.
  • Sanktionen (Artikel 49):
    • Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.


3.6. Schutz der Verbraucher

Artikel 51–57: Rechte der Nutzer

  • Schutz vor Desinformation (Artikel 52):
    • Plattformen müssen Maßnahmen gegen die Verbreitung von Desinformation ergreifen, z. B. durch Kennzeichnung fragwürdiger Inhalte.
  • Rechte auf Information:
    • Nutzer haben Anspruch auf umfassende Informationen darüber, wie Plattformen Inhalte moderieren und Daten verarbeiten.


4. Beispiele für den Anwendungsbereich des DSA

  • Online-Marktplätze:
    • Amazon muss sicherstellen, dass alle Händler auf der Plattform identifizierbar sind und die Sicherheit der verkauften Produkte gewährleistet ist.
  • Soziale Netzwerke:
    • Facebook und Twitter müssen klarlegen, wie ihre Algorithmen Inhalte priorisieren und wie sie gegen Hassrede vorgehen.
  • Suchmaschinen:
    • Google muss garantieren, dass Ergebnisse transparent priorisiert werden und keine illegalen Inhalte fördern.


5. Gerichtsurteile und rechtliche Entwicklungen

EuGH: Plattformhaftung (Az. C-682/18)

  • Entscheidung: Plattformen haften für rechtswidrige Inhalte, wenn sie aktiv in die Veröffentlichung eingreifen.
  • Bedeutung für DSA: Bestätigung der Haftungsregelungen für Online-Plattformen.


6. Herausforderungen und Kritik

6.1. Umsetzung für kleinere Plattformen

  • Kritiker bemängeln, dass kleinere Plattformen Schwierigkeiten haben könnten, die umfassenden Verpflichtungen des DSA zu erfüllen.

6.2. Transparenz von Algorithmen

  • Die Offenlegung von Algorithmen könnte Geschäftsgeheimnisse gefährden und zu Missbrauch führen.

6.3. Effektivität der Maßnahmen gegen Desinformation

  • Unklar ist, wie wirksam die Maßnahmen gegen Desinformation tatsächlich sind und ob sie Meinungsfreiheit gefährden.


7. Rolle von Anwälten beim DSA

7.1. Beratung

  • Compliance-Beratung:
    • Unterstützung von Plattformen bei der Einhaltung der DSA-Vorschriften, insbesondere für Algorithmen-Transparenz und Risikomanagement.
  • Prüfung von Verträgen:
    • Erstellung und Ãœberprüfung von Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen.

7.2. Vertretung

  • Verteidigung gegen Sanktionen:
    • Vertretung von Plattformen in Verfahren wegen angeblicher Verstöße gegen den DSA.
  • Durchsetzung von Nutzerrechten:
    • Unterstützung von Verbrauchern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Plattformen.


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