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Deepfakes-Recht

Deepfakes sind realistisch wirkende audiovisuelle Inhalte, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt werden. Sie ersetzen oder verändern Gesichter, Stimmen oder andere Eigenschaften von Personen, um täuschend echte, aber falsche Inhalte zu erzeugen. Die rechtliche Bewertung von Deepfakes umfasst mehrere Rechtsgebiete, darunter Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Strafrecht und Datenschutz.


1. Was sind Deepfakes?

1.1. Definition

  • Deepfakes basieren auf Deep Learning, einer Form des maschinellen Lernens. Mit neuronalen Netzen werden bestehende Daten (z. B. Bilder, Videos) genutzt, um neue, manipulierte Inhalte zu erzeugen.
  • Beispiele:
    • Gesichtstausch in Videos,
    • Fälschung von Stimmen oder Audiomaterial,
    • Manipulation von Beweismaterial.


1.2. Einsatzbereiche

  • Legitime Anwendungen:
    • Unterhaltung (z. B. Filme, Videospiele),
    • Bildung (z. B. historische Nachstellungen),
    • Forschung.
  • Missbräuchliche Anwendungen:
    • Verleumdung und Rufschädigung,
    • Identitätsdiebstahl,
    • Erstellung von Fake News,
    • Pornografische Inhalte mit dem Gesicht von realen Personen.


2. Rechtliche Einordnung von Deepfakes

2.1. Persönlichkeitsrechte

2.1.1. Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG)

  • Die Verwendung des Bildes oder Videos einer Person ohne deren Zustimmung ist rechtswidrig, es sei denn, es handelt sich um eine Ausnahme (§ 23 KunstUrhG, z. B. Bildnisse der Zeitgeschichte).
  • Deepfakes verletzen das Recht am eigenen Bild, wenn das Gesicht oder die Identität einer Person ohne Zustimmung verwendet wird.

2.1.2. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG)

  • Manipulierte Inhalte, die eine Person in falschem Licht darstellen, können das Persönlichkeitsrecht verletzen.
  • Beispiele:
    • Rufschädigung durch falsche Aussagen in einem Deepfake-Video.
    • Erstellung pornografischer Inhalte mit dem Gesicht einer realen Person.


2.2. Datenschutzrecht

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Deepfakes, die personenbezogene Daten verwenden (z. B. Bilder, Stimmen), unterliegen der DSGVO:
    • Art. 6 DSGVO: Verarbeitung ist nur mit einer rechtlichen Grundlage zulässig (z. B. Einwilligung).
    • Art. 17 DSGVO: Betroffene können die Löschung von Deepfake-Inhalten verlangen.
  • Missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten für Deepfakes verstößt gegen die DSGVO.


2.3. Urheberrecht

Schutz des Originalmaterials

  • Das Material, das zur Erstellung von Deepfakes verwendet wird (z. B. Filme, Fotos), ist oft urheberrechtlich geschützt.
  • Ohne Zustimmung des Rechteinhabers kann die Nutzung eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG)

  • Die Veränderung urheberrechtlich geschützter Werke, z. B. durch das Einfügen eines anderen Gesichts, bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers.


2.4. Strafrecht

Identitätsdiebstahl (§ 152a StGB, § 263a StGB)

  • Die Nutzung eines Deepfakes, um sich als eine andere Person auszugeben, kann als Identitätsdiebstahl strafbar sein.

Verleumdung (§ 187 StGB)

  • Deepfakes, die falsche Tatsachen über eine Person verbreiten, können den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen.

Ehrverletzungsdelikte (§§ 185–187 StGB)

  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung durch manipulierte Inhalte sind strafbar.

Pornografische Inhalte (§ 201a StGB, § 184d StGB)

  • Die Verbreitung pornografischer Inhalte, die Deepfakes enthalten, kann strafrechtlich verfolgt werden, insbesondere wenn diese ohne Zustimmung der betroffenen Person erstellt wurden.


2.5. Wettbewerbsrecht

  • Unternehmen können Deepfakes verwenden, um Mitbewerber zu schädigen, z. B. durch die Verbreitung von gefälschten Aussagen. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsrecht (§ 4 UWG).


3. Gerichtsurteile und rechtliche Entwicklungen

3.1. LG Frankfurt (Az. 2-03 O 236/20) – Pornografische Deepfakes

  • Sachverhalt: Eine Person klagte gegen die Verbreitung eines Deepfake-Pornovideos, das ihr Gesicht verwendete.
  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Unterlassung und Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
  • Bedeutung: Stärkt den Schutz des Rechts am eigenen Bild.

3.2. EuGH (Schrems II, C-311/18) – Datenschutz bei KI

  • Relevanz: Die Verwendung personenbezogener Daten in KI-Systemen, einschließlich Deepfakes, muss den strengen Vorgaben der DSGVO entsprechen.


4. Beispiele für Deepfake-Missbrauch

4.1. Politische Manipulation

  • Deepfakes wurden genutzt, um gefälschte Videos von Politikern zu erstellen, die kontroverse Aussagen tätigen. Dies kann Wahlen beeinflussen und die öffentliche Meinung manipulieren.

4.2. Finanzbetrug

  • Kriminelle haben Deepfake-Stimmen verwendet, um sich am Telefon als CEOs auszugeben und Ãœberweisungen zu veranlassen (sogenannter „CEO-Fraud“).

4.3. Rufschädigung

  • Verbreitung gefälschter Videos oder Bilder, die eine Person in kompromittierenden Situationen zeigen.


5. Herausforderungen im Umgang mit Deepfakes

5.1. Technologische Fortschritte

  • Die rasante Entwicklung der KI macht Deepfakes immer realistischer und schwerer erkennbar.

5.2. Beweisprobleme

  • Die Beweisführung in rechtlichen Verfahren ist oft schwierig, da Täter anonym handeln und die Herkunft von Deepfakes schwer nachzuweisen ist.

5.3. Regulierung

  • Die bestehenden Gesetze decken viele Aspekte der Deepfake-Problematik ab, jedoch fehlen spezifische Regelungen, insbesondere auf internationaler Ebene.


6. Rolle von Anwälten im Umgang mit Deepfakes

6.1. Prävention

  • Rechtsberatung:
    • Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen bei der Absicherung gegen Deepfake-Missbrauch, z. B. durch Nutzungsbedingungen und Datenschutzmaßnahmen.
  • Schulungen:
    • Aufklärung über rechtliche Risiken und Schutzmaßnahmen.

6.2. Vertretung

  • Schadensersatzklagen:
    • Vertretung von Betroffenen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder finanziellen Schäden durch Deepfakes.
  • Unterlassungsverfügungen:
    • Gerichtliche Durchsetzung der Löschung von Deepfake-Inhalten.

6.3. Strafrechtliche Verfolgung

  • Unterstützung bei der Anzeige und strafrechtlichen Verfolgung von Tätern, die Deepfakes für illegale Zwecke nutzen.


7. Fazit

Das Recht der Deepfakes ist ein interdisziplinäres Feld, das mehrere Rechtsgebiete umfasst. Die wachsende Verbreitung und Qualität von Deepfakes stellt neue Herausforderungen an das Rechtssystem. Anwälte spielen eine zentrale Rolle bei der Beratung, Prävention und Verfolgung von Deepfake-Missbrauch und tragen dazu bei, die Rechte von Betroffenen zu schützen und rechtliche Unsicherheiten zu minimieren. Gleichzeitig erfordert der Umgang mit Deepfakes eine kontinuierliche Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

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