IT-Projekt in Schieflage

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Termine reißen, das Budget ist verbraucht, die Software läuft nicht. In dieser Phase entscheiden wenige Wochen darüber, ob ein IT-Projekt noch zu retten ist oder ob Sie Ihre Ansprüche später beweisen können. Wir begleiten Auftraggeber und Dienstleister in der Projektkrise, von der ersten Lagebewertung bis zum Gutachten, zur Schlichtung oder zum Prozess.

Frühwarnzeichen in IT-Projekten

  • Meilensteine werden mehrfach verschoben, ohne dass die Ursache dokumentiert wird
  • Testergebnisse fehlen oder werden nur mündlich berichtet
  • Anforderungen werden per E-Mail oder im Ticket-System geändert, ohne Auswirkung auf Preis und Termin
  • Schlüsselpersonen des Dienstleisters wechseln
  • Rechnungen werden mit Verweis auf angebliche Nachträge höher als vereinbart
  • Statusberichte enthalten nur noch grüne Ampeln, obwohl die Fachabteilung Probleme meldet

Je früher wir eingebunden werden, desto mehr Handlungsoptionen gibt es. Ein Rechtsstreit ist dabei die letzte, nicht die erste Option.

Beweissicherung: was Sie jetzt sichern sollten

Im IT-Prozess gewinnt, wer dokumentieren kann, was vereinbart war und was geliefert wurde. Sichern Sie Vertrag, Angebot, Leistungsbeschreibung und alle Änderungen, Protokolle von Lenkungsausschuss und Jour fixe, Tickets und Backlog mit Historie, Testprotokolle, Abnahmeerklärungen, Rechnungen und die relevante E-Mail-Korrespondenz. Exporte aus Jira, Confluence oder Git sollten vollständig und mit Zeitstempel erfolgen, bevor ein Zugang gesperrt wird.

Mängelrüge und Fristsetzung

Mängel müssen konkret beschrieben werden: welche Funktion, welches Verhalten, welche Abweichung vom vereinbarten Soll. Allgemeine Aussagen wie „das System ist instabil“ genügen nicht. Für Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung braucht es in der Regel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (§§ 634, 636, 323, 281 BGB). Wir formulieren Mängelrügen so, dass sie später vor Gericht tragen, und setzen Fristen, die das Gericht als angemessen ansieht.

Change Requests und Nachträge

Ein großer Teil der Streitigkeiten betrifft die Frage, ob eine Leistung im ursprünglichen Umfang enthalten war oder als Change Request zusätzlich zu vergüten ist. Maßgeblich sind die Leistungsbeschreibung und das vereinbarte Änderungsverfahren. Wurde die Änderung ohne schriftliche Vereinbarung umgesetzt, kommt es auf Korrespondenz und Protokolle an. Wir prüfen Nachtragsforderungen und verhandeln sie mit dem Ziel, das Projekt weiterlaufen zu lassen.

Kündigung nach §§ 648, 648a BGB

Beim Werkvertrag kann der Auftraggeber jederzeit ohne Grund kündigen (§ 648 BGB). Der Dienstleister behält dann aber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; vermutet werden 5 Prozent der Vergütung für den nicht erbrachten Teil. Das kann teuer werden.

Die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB ist möglich, wenn die Fortsetzung bis zur Fertigstellung unzumutbar ist, etwa bei grober Schlechtleistung oder endgültiger Erfüllungsverweigerung. Dann steht dem Unternehmer nur die Vergütung für den erbrachten Teil zu. Die Kündigung sollte vorher angedroht, der Grund dokumentiert und eine gemeinsame Leistungsstandfeststellung nach § 648a Abs. 4 BGB verlangt werden. Wer den wichtigen Grund nicht beweisen kann, riskiert, dass die Kündigung als freie Kündigung behandelt wird.

Abnahme und Vergütung

Die Abnahme macht die Vergütung fällig, kehrt die Beweislast für Mängel um und setzt die Verjährung in Gang. Unterschreiben Sie in der Krise kein Abnahmeprotokoll ohne Mängelvorbehalt. Umgekehrt: Wer als Dienstleister fertiggestellt hat, kann über § 640 Abs. 2 BGB eine Abnahmefiktion herbeiführen. Zurückbehaltungsrechte an Zahlungen bestehen in der Regel in Höhe des Doppelten der Mangelbeseitigungskosten (§ 641 Abs. 3 BGB).

Gutachten und selbständiges Beweisverfahren

Ob Software mangelhaft ist, entscheidet am Ende ein Sachverständiger. Ein Privatgutachten hilft für Verhandlungen und für die Einschätzung der Prozessaussichten. Ein selbständiges Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO sichert den Zustand gerichtsverwertbar, bevor das System weiterentwickelt oder abgeschaltet wird, und hemmt die Verjährung. Es eignet sich besonders, wenn ein neuer Dienstleister übernehmen soll.

Schlichtung, Schiedsverfahren oder Klage

IT-Prozesse vor staatlichen Gerichten dauern oft Jahre. Je nach Vertrag und Interessenlage kommen Mediation, eine Schlichtung oder ein Schiedsverfahren mit technisch versierten Schiedsrichtern in Betracht. Steht eine Schiedsklausel im Vertrag, ist die Klage vor dem staatlichen Gericht unzulässig, wenn die Gegenseite das rügt. Wir prüfen die Klauseln und empfehlen den Weg, der zu Streitwert, Beweislage und Zeitdruck passt.

Neustart mit neuem Dienstleister

Wechseln Sie den Dienstleister, brauchen Sie Quellcode, Dokumentation, Zugangsdaten und die Nutzungsrechte am bisherigen Arbeitsstand. Wir sichern die Herausgabe, regeln die Übergabe und gestalten den Folgevertrag so, dass er die Lehren aus dem gescheiterten Projekt berücksichtigt. Wichtig: Der neue Dienstleister sollte erst weiterentwickeln, wenn der Mangelzustand gesichert ist.

Häufige Fragen

Darf ich Zahlungen zurückhalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, regelmäßig in angemessener Höhe. Wer ohne Grund zurückhält, gibt dem Dienstleister ein Leistungsverweigerungs- oder Kündigungsrecht. Lassen Sie die Höhe vorher prüfen.

Wie lange dauert ein IT-Prozess?

In erster Instanz mit Sachverständigengutachten oft zwei Jahre oder länger. Deshalb lohnt der Versuch einer Verhandlungslösung oder eines beschleunigten Verfahrens.

Wann verjähren Mängelansprüche?

Bei Software im Werkvertrag regelmäßig in zwei Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB), sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Ohne Abnahme gilt die regelmäßige Verjährung.

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Ihr Ansprechpartner

Ihr IT-Projekt läuft aus dem Ruder? Je früher wir die Lage bewerten, desto mehr Optionen bleiben. Rufen Sie uns an unter 0511 35 73 56-0 oder schreiben Sie an info@itrechtler.de.