KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act

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Art. 4 der KI-Verordnung ist die Pflicht, die fast jedes Unternehmen trifft: Wer KI-Systeme anbietet oder beruflich einsetzt, muss sich um die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten kümmern. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 und wurde durch den Digital-Omnibus im Juli 2026 neu gefasst. Wir erklären, was heute verlangt wird und wie Sie es belegen.

Was Art. 4 AI Act verlangt

In der ursprünglichen Fassung mussten Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1744 am 27. Juli 2026 müssen sie Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht mehr für jede einzelne Person sichergestellt werden.

Die Pflicht ist dadurch weicher, aber nicht entfallen. Wer gar nichts unternimmt, verstößt weiterhin gegen Art. 4. Die Kommission will Praxisbeispiele veröffentlichen, insbesondere für KMU.

Wen die Schulungspflicht trifft

Verpflichtet sind Anbieter und Betreiber, unabhängig von Größe und Risikoklasse. Es genügt, dass ein KI-System beruflich genutzt wird, also auch ChatGPT, Copilot, KI-Übersetzer oder KI-Funktionen in Fachsoftware. Erfasst sind eigene Beschäftigte und andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit den Systemen umgehen, etwa Freelancer oder Leiharbeitnehmer.

KI-Kompetenz meint nach Art. 3 Nr. 56 Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. Zu berücksichtigen sind technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, der Einsatzkontext und die Personen, bei denen das System angewendet wird.

Umfang: wie viel Schulung ist nötig?

Ein festes Stundenmaß gibt es nicht. Der Umfang richtet sich nach Rolle und Risiko:

  • Alle Nutzer: Funktionsweise generativer KI, typische Fehler wie erfundene Fakten, Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten, interne KI-Richtlinie, Kennzeichnungspflichten.
  • Fachbereiche mit sensiblen Anwendungen, etwa Personal, Kreditprüfung oder Kundenservice: Diskriminierungsrisiken, Grenzen automatisierter Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO, Dokumentation.
  • Personen mit Aufsichtsfunktion über Hochrisiko-Systeme: vertiefte Kenntnisse für die menschliche Aufsicht nach Art. 14 und Art. 26 Abs. 2, die über Art. 4 hinausgehen.
  • Entwicklung und Produktmanagement bei Anbietern: Anforderungen an Daten, Tests, Dokumentation und Transparenz.

Nachweis der KI-Kompetenz

Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Im Streitfall müssen Sie aber zeigen können, was Sie getan haben. Wir empfehlen eine schlanke Dokumentation:

  1. Übersicht der eingesetzten KI-Systeme und der Nutzergruppen.
  2. Schulungskonzept mit Inhalten je Gruppe.
  3. Teilnahmenachweise, Datum, Version der Unterlagen.
  4. Interne Richtlinie und Hinweise, die am Arbeitsplatz verfügbar sind.
  5. Turnus der Auffrischung, etwa bei neuen Werkzeugen oder Vorfällen.

Folgen bei Verstößen

Art. 99 AI Act nennt Art. 4 nicht unter den bußgeldbewehrten Pflichten. Praktisch wichtiger sind die mittelbaren Folgen: Fehlende Schulung kann ein Organisationsverschulden begründen, wenn ein KI-Fehler zu einem Schaden führt, und sie schwächt Ihre Position gegenüber Datenschutzaufsicht, Versicherer und Vertragspartnern. Bei Hochrisiko-Systemen ist geschultes Aufsichtspersonal ab dem 2. Dezember 2027 zudem eine eigenständige, bußgeldbewehrte Betreiberpflicht nach Art. 26.

Betriebsrat und Schulungen

Bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen hat der Betriebsrat nach § 98 BetrVG mitzubestimmen. Wird die Schulung über eine Lernplattform mit Auswertung einzelner Teilnehmer durchgeführt, kommt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hinzu. Am einfachsten lässt sich das in einer Rahmen-Betriebsvereinbarung zu KI mitregeln.

So unterstützen wir Sie

Wir erstellen das Schulungskonzept und die KI-Richtlinie, prüfen vorhandene E-Learning-Angebote auf Vollständigkeit und schulen auf Wunsch Führungskräfte und Fachbereiche zu den rechtlichen Themen selbst. Die technischen Inhalte stimmen wir mit Ihrer IT ab.

Häufige Fragen zur KI-Kompetenz

Gilt Art. 4 auch für kleine Unternehmen?

Ja. Es gibt keine Größenschwelle. Der Aufwand darf aber zur Unternehmensgröße und zum Einsatz passen; für ein Büro mit fünf Personen, die ChatGPT nutzen, genügen eine kurze Unterweisung und eine einfache Richtlinie.

Reicht ein einmaliges E-Learning?

Als Einstieg ja. Bei neuen Werkzeugen, geänderten Einsatzzwecken oder Vorfällen sollten Sie nachschulen und das dokumentieren.

Müssen wir die Schulung einer Behörde melden?

Nein. Es gibt keine Melde- oder Registrierungspflicht. Die Unterlagen müssen Sie aber auf Anfrage der Bundesnetzagentur oder einer anderen Aufsicht vorlegen können.

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