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IT-Rechtler - horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte

IT-Recht, TK-Recht und KI-Recht sind unsere besonderen Schwerpunkte innerhalb der gesamten Klaviatur des Wirtschaftsrechts.

Warum sind wir im IT-/TK-Recht tätig?

Die IT-/TK-Branche kennen wir von unseren Mandanten sowie durch die besondere Aus- und Fortbildung unserer Rechtsanwälte. So hat unser seit nunmehr über 30 Jahren auf dem Gebiet des IT-/TK-Rechts tätiger Anwalt Dipl.-Ing. Michael Horak neben seinem rechtswissenschaftlichen Studium ein solches der Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunkten auf den Gebieten Informationstechnologie/ Telekommunikation absolviert. Ferner sind wir auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Darüberhinaus ist einer unserer Anwälte zugleich Physiker.

Wir kennen natürlich die Fachbegriffe und Branchenzusammenhänge. Darüber hinaus vermögen wir insbesondere auch komplizierte technische Sachverhalte so für die übrigen Organe der Rechtspflege aufzubereiten,  dass die tatsächlichen technischen Probleme erfasst und entsprechend gewürdigt werden können. Präzise und schnell können wir erschliessen, worauf es Ihnen ankommt.

Welche Leistungen bieten wir?

IT-Rechtler decken ein äußerst breitgefächertes Spektrum an rechtlichen Fragestellungen ab, das sich über das gesamte Gebiet des IT-Rechts, einschließlich Telekommunikationsrecht (TK-Recht), Künstlicher Intelligenz (KI-Recht), Vertragsgestaltung, Streitverfahren und Compliance erstreckt.


1. Beratung im Bereich IT-Recht

IT-Rechtler bieten rechtliche Beratung zu allen Themen der digitalen Welt. Dazu gehören:

Software und Lizenzen

  • Vertragsgestaltung: Entwicklung, Nutzung, Kauf oder Verkauf von Software (z. B. SaaS-, On-Premises- oder Open-Source-Software).
  • Lizenzrecht: Prüfung und Erstellung von Lizenzverträgen, z. B. bei der Nutzung von Drittsoftware oder dem Vertrieb eigener Software.
  • Rechtsfragen bei Open Source: Sicherstellung, dass Unternehmen Lizenzbedingungen einhalten.

IT-Sicherheit und Datenschutz

  • Cybersecurity: Beratung zu rechtlichen Anforderungen an IT-Sicherheitsmaßnahmen (z. B. nach IT-Sicherheitsgesetz oder NIS-Richtlinie).
  • Datenschutzrecht: Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einschließlich Datenschutz-Folgenabschätzungen, Verarbeitung personenbezogener Daten und Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen.
  • Incident-Response-Strategien: Unterstützung bei Datenschutzvorfällen wie Datenlecks.

E-Commerce und Plattformen

  • Rechtskonforme Gestaltung von Online-Shops: Erstellung von AGB, Datenschutzerklärungen, Impressum und Widerrufsbelehrungen.
  • Plattformrecht: Beratung zu Haftungsfragen für Plattformbetreiber (z. B. durch Nutzer generierte Inhalte oder Produktbewertungen).

KI-Recht

  • Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen: Beratung zu rechtlichen Anforderungen wie dem KI-Act der EU.
  • Vermeidung von Diskriminierung durch KI: Prüfung von Bias in Algorithmen.
  • Regulierung und Haftung: Unterstützung bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben und Klärung von Haftungsfragen.


2. Vertragsgestaltung im IT-Recht

Verträge sind ein zentraler Bestandteil der IT-Rechtsberatung. IT-Rechtler entwerfen, prüfen und verhandeln eine Vielzahl von Verträgen, darunter:

Software- und IT-Dienstleistungsverträge

  • Softwareentwicklungsverträge: Regelung von Entwicklungsprojekten, einschließlich Meilensteinen, Vergütung und Abnahme.
  • Wartungsverträge: Vereinbarungen zur kontinuierlichen Unterstützung, Fehlerbehebung und Aktualisierung von IT-Systemen.
  • Cloud-Verträge: Verträge zu SaaS, PaaS und IaaS-Diensten, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Verfügbarkeit.

Verträge im Bereich Telekommunikation

  • TK-Dienstleistungsverträge: Beratung zu Verträgen mit Anbietern von Telekommunikationsdiensten.
  • Regulierungsfragen: Unterstützung bei der Einhaltung von Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG), z. B. Vorratsdatenspeicherung oder Netzneutralität.

Verträge über Daten

  • Datennutzungsverträge: Regelung von Datenzugang und -nutzung, insbesondere bei KI-Training oder Data-Sharing-Vereinbarungen.
  • Datenschutzvereinbarungen: Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und Standardvertragsklauseln für internationale Datenübertragungen.

Outsourcing-Verträge

  • IT-Outsourcing: Gestaltung von Verträgen zur Auslagerung von IT-Dienstleistungen, einschließlich Service Level Agreements (SLAs).
  • Managed Services: Verträge für den Betrieb und die Wartung von IT-Systemen durch Dritte.


3. Vertretung in Streitverfahren

IT-Rechtler vertreten Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten. Beispiele:

Urheberrecht und Softwarestreitigkeiten

  • Durchsetzung von Urheberrechten bei unberechtigter Software-Nutzung.
  • Abwehr von Ansprüchen wegen Lizenzverletzungen oder Open-Source-Verstößen.

Haftung und Schadenersatz

  • Vertretung bei Schadensersatzforderungen durch fehlerhafte IT-Dienstleistungen oder Software.
  • Klärung von Haftungsfragen bei Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffen.

Vertragsstreitigkeiten

  • Konflikte über die Erfüllung von IT-Verträgen (z. B. Verzögerungen bei Softwareprojekten).
  • Streitigkeiten über Leistungsstörungen bei Cloud- oder Wartungsverträgen.

KI- und Plattformhaftung

  • Vertretung bei Klagen wegen fehlerhafter oder diskriminierender Entscheidungen von KI-Systemen.
  • Abwehr von Ansprüchen gegen Plattformbetreiber wegen rechtswidriger Inhalte.


4. Verhandlungen

IT-Rechtler übernehmen die Verhandlungsführung in komplexen rechtlichen und technischen Angelegenheiten, z. B.:

Technologietransfers

  • Verhandlung von Lizenz- und Nutzungsverträgen bei der Einführung neuer Technologien.

M&A und Due Diligence

  • Unterstützung bei Fusionen und Ãœbernahmen im IT-Sektor, einschließlich der Prüfung von IP-Rechten und IT-Verträgen.

Kartellrechtliche Verhandlungen

  • Beratung zu kartellrechtlichen Vorgaben, z. B. bei Kooperationen zwischen Wettbewerbern im Bereich IT oder Daten.

Telekommunikation und Regulierungsfragen

  • Verhandlungen mit Regulierungsbehörden über Frequenznutzungsrechte oder Entgeltfragen.


5. TK-Recht (Telekommunikationsrecht)

Im Telekommunikationsrecht unterstützen IT-Rechtler bei Themen wie:

  • Regulierung von TK-Diensten: Beratung zu Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
  • Netzneutralität: Sicherstellung, dass Anbieter diskriminierungsfrei Zugang zu Netzwerken gewähren.
  • Datenschutz in der Telekommunikation: Einhaltung von Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung und des Fernmeldegeheimnisses.


6. Strategische Beratung und Compliance

Neben der klassischen rechtlichen Beratung entwickeln IT-Rechtler strategische Lösungen, um rechtliche Risiken zu minimieren:

Compliance-Programme

  • Implementierung von Prozessen zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben, z. B. Datenschutzrichtlinien.
  • Beratung zu internen Richtlinien, z. B. bei der Nutzung von KI oder Cloud-Diensten.

IT-Governance

  • Unterstützung bei der Entwicklung von Governance-Strukturen für den sicheren und rechtskonformen Einsatz von IT-Systemen.


Zusammenfassung der Tätigkeiten

IT-Rechtler kombinieren rechtliches Know-how mit technischem Verständnis. Sie:

  • beraten Unternehmen bei der Nutzung und Entwicklung von IT und digitalen Technologien,
  • gestalten und verhandeln Verträge in der digitalen Wirtschaft,
  • vertreten Mandanten in Streitfällen,
  • entwickeln Strategien zur Einhaltung von Vorschriften und zur Absicherung von Innovationen.

Dieses Spektrum macht IT-Rechtler zu unverzichtbaren Partnern in der modernen, digitalisierten Geschäftswelt.

 

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