Deutschland hat die Behördenstruktur für die KI-Verordnung festgelegt. Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz vom 22. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 223) und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Kernstück ist in Artikel 1 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG).
Gesetzgebungsverfahren
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 11. Februar 2026 beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag fand am 20. März 2026 statt (BT-Drs. 21/4594), die Anhörung im Digitalausschuss am 23. März 2026. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz in der Sitzungswoche vom 10. bis 11. Juni 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD.
Bundesnetzagentur als KI-Aufsicht
Die Bundesnetzagentur ist nach § 2 Abs. 1 KI-MIG die allgemeine Marktüberwachungsbehörde. Sie ist zugleich zentrale Anlaufstelle nach der KI-Verordnung (§ 6) und zentrale Beschwerdestelle (§ 8). Bei ihr werden ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (§ 5) und eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer (§ 4) eingerichtet. Außerdem führt sie ein Register bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme (§ 20).
Daneben bleiben Fachbehörden zuständig:
- BaFin für KI-Systeme, die unmittelbar mit regulierten Finanztätigkeiten zusammenhängen (§ 2 Abs. 3),
- Landesbehörden für öffentliche Stellen der Länder und für Medienanbieter (§ 2 Abs. 6 und 8),
- die Deutsche Akkreditierungsstelle für die Bewertung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen bei bestimmten Hochrisiko-Systemen (§ 3 Abs. 4),
- das BSI als notifizierende Behörde, bis die Marktüberwachungsbehörde nach dem Cyber Resilience Act benannt ist (§ 3 Abs. 2).
KI-Reallabore und Beratung für KMU
Das Gesetz enthält Innovationsmaßnahmen (§§ 12, 13). Die Bundesnetzagentur informiert und berät vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups und betreibt mindestens ein KI-Reallabor, in dem Anwendungen unter Aufsicht erprobt werden können. Ihr Beratungsangebot soll die Bundesregierung anhand messbarer Kriterien regelmäßig überprüfen; das Gesetz wird nach 18 Monaten und nach drei Jahren evaluiert.
Bußgelder nach dem KI-MIG
Die hohen Geldbußen für Verstöße gegen die KI-Verordnung selbst ergeben sich unmittelbar aus Art. 99 der Verordnung. Das KI-MIG ergänzt sie um Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den Behörden. Wer Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur ignoriert, riskiert also schon vor jeder inhaltlichen Prüfung ein Verfahren.
Was das für Unternehmen bedeutet
Mit dem KI-MIG gibt es in Deutschland erstmals eine Behörde, die Beschwerden zu KI-Systemen entgegennimmt und Auskünfte verlangen kann. Für Betreiber, die KI etwa in der Kundenkommunikation einsetzen, sind die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung seit dem 2. August 2026 die erste prüffähige Pflicht. Für Hochrisiko-KI bleibt durch den AI Omnibus Zeit bis Dezember 2027.
Wir empfehlen, eine interne Zuständigkeit für Behördenanfragen festzulegen und das KI-Inventar so zu führen, dass es bei einem Auskunftsersuchen kurzfristig vorgelegt werden kann. Wer frühzeitig Rechtssicherheit für ein neues Produkt braucht, sollte prüfen, ob eine Teilnahme am KI-Reallabor der Bundesnetzagentur in Betracht kommt.
Quelle: Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz vom 22. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 223 vom 28. Juli 2026; BT-Drs. 21/4594.
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