Am 27. Juli 2026 ist die Verordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte AI Omnibus, in Kraft getreten. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 an mehreren Stellen. Für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI verschiebt sich der wichtigste Stichtag um 16 Monate.
Vom Kommissionsvorschlag zur Verordnung
Die Kommission hatte den Digital Omnibus zur KI-Verordnung Ende 2025 vorgeschlagen. Parlament und Rat einigten sich am 7. Mai 2026 im Trilog. Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni 2026 zu, der Rat am 29. Juni 2026. Damit kam die Änderung rechtzeitig vor dem 2. August 2026, an dem nach der ursprünglichen Fassung die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III gegolten hätten.
AI Act: neue Fristen für Hochrisiko-KI
| Regelungsbereich | bisher | neu |
|---|---|---|
| Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III (z. B. Personal, Bildung, Kreditwürdigkeit) | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Anhang I (z. B. Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug) | 2. August 2027 | 2. August 2028 |
| Maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden | 2. August 2026 | 2. Dezember 2026 |
| Neues Verbot: KI zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger | – | 2. Dezember 2026 |
| Nationale KI-Reallabore | 2. August 2026 | 2. August 2027 |
Weitere Änderungen der KI-Verordnung
- KI-Kompetenz (Art. 4): Verlangt werden Maßnahmen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen. Ein bestimmtes Kenntnisniveau jeder einzelnen Person wird nicht mehr vorausgesetzt.
- Erkennung von Verzerrungen: Die Rechtsgrundlage für die ausnahmsweise Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gilt künftig auch für Akteure jenseits der Anbieter von Hochrisiko-KI.
- Sektorrecht: Der Begriff des Sicherheitsbauteils wird präzisiert. Die Kommission kann per delegiertem Rechtsakt Pflichten zurücknehmen, wo sektorale Produktvorschriften gleichwertigen Schutz bieten.
- Erleichterungen, die bisher KMU und Start-ups vorbehalten waren, gelten nun auch für kleine Mid-Cap-Unternehmen.
- Das KI-Büro der Kommission erhält die alleinige Aufsicht über bestimmte KI-Systeme auf Basis von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sowie über KI in sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen nach dem DSA.
Was unverändert bleibt
Die Verbote nach Art. 5 gelten weiter seit dem 2. Februar 2025, die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Art. 53 ff.) seit dem 2. August 2025. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026; nur die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Bestandssystemen hat eine Übergangszeit bis zum 2. Dezember 2026. Einzelheiten dazu in unserem Beitrag zu den Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Verschiebung ist kein Anlass, Compliance-Projekte anzuhalten. Ein Hochrisiko-System im Personalbereich braucht Risikomanagement, Datengovernance, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und eine Konformitätsbewertung. Erfahrungsgemäß dauert der Aufbau dieser Prozesse länger als ein Jahr.
- KI-Inventar aktualisieren und die Einstufung jedes Systems anhand der neuen Fristen prüfen.
- Verträge mit KI-Lieferanten anpassen: Zusicherungen, Mitwirkungspflichten und Termine, die auf den 2. August 2026 abstellen, laufen sonst ins Leere.
- Generative Anwendungen bis zum 2. Dezember 2026 auf maschinenlesbare Kennzeichnung umstellen und prüfen, ob Funktionen unter das neue Verbot fallen könnten.
- Schulungskonzepte zur KI-Kompetenz beibehalten; sie bleiben der einfachste Nachweis ordnungsgemäßer Organisation.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744, ABl. der EU vom 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026.
Fragen dazu? Wir prüfen Ihre KI-Systeme und Verträge auf die neuen Fristen. Nutzen Sie unsere Onlineberatung oder lesen Sie weiter zu AI Act, Pflichten von KI-Anbietern, KI-Kompetenz und KI im Personalbereich.
Schreibe einen Kommentar