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Rechenzentren sind kritische Infrastruktur, Großverbraucher von Energie und Vertragspartner für Hunderte Kunden zugleich. Für Betreiber, Colocation-Anbieter und ihre Kunden bündeln sich deshalb Energieeffizienzrecht, IT-Sicherheitsrecht, KRITIS-Regeln und Vertragsrecht. Wir beraten Betreiber, Investoren und Kunden bei Verträgen, Compliance und Streitigkeiten.
Energieeffizienzgesetz: Pflichten für Rechenzentren
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt seit 2023 Anforderungen an Rechenzentren ab einer nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung von 300 Kilowatt:
- Grenzwerte für die Energieeffizienz (Power Usage Effectiveness, PUE): für Rechenzentren mit Betriebsaufnahme ab dem 1. Juli 2026 ein PUE von höchstens 1,2, für Bestandsanlagen gestaffelte Werte
- Mindestanteile wiederverwendeter Energie, insbesondere Abwärme, für neue Rechenzentren
- Bilanzielle Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien, derzeit zu 50 Prozent
- Energie- oder Umweltmanagementsystem und Meldung von Kennzahlen an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren
- Informationspflichten gegenüber Colocation-Kunden über deren Energieverbrauch
Hinzu kommen die europäischen Berichtspflichten nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1364 für Rechenzentren ab 500 Kilowatt.
EnEfG-Novelle: Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 Änderungen beschlossen. Vorgesehen sind gelockerte PUE-Werte für Bestandsanlagen (1,6 ab Juli 2027 und 1,4 ab Juli 2030), eine Frist von vier statt zwei Jahren zum Erreichen der Werte bei neuen Anlagen, Erleichterungen bei der Abwärmenutzung und die Verschiebung der 100-Prozent-Grünstrompflicht auf den 1. Januar 2030. Der Bundestag hat den Entwurf im September 2026 in erster Lesung beraten und im Oktober 2026 eine Anhörung durchgeführt. Stand November 2026 ist das Gesetz noch nicht verabschiedet; bis dahin gelten die bisherigen Werte.
NIS2 und IT-Sicherheit
Anbieter von Rechenzentrumsdiensten fallen unter die NIS2-Richtlinie, die in Deutschland mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz und dem neuen BSI-Gesetz umgesetzt ist. Betroffene Einrichtungen mussten sich bis Anfang März 2026 beim BSI registrieren. Sie müssen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, erhebliche Sicherheitsvorfälle in gestuften Fristen melden (erste Meldung binnen 24 Stunden) und die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen und überwachen. Geschäftsleiter haften bei Pflichtverletzungen persönlich.
KRITIS-Dachgesetz: physische Resilienz
Seit dem 17. März 2026 gilt das KRITIS-Dachgesetz, das die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 umsetzt. Es erfasst den physischen Schutz kritischer Anlagen, auch im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation. Welche Anlagen erfasst sind, richtet sich nach Schwellenwerten in einer Rechtsverordnung. Betreiber müssen sich frühestens ab dem 17. Juli 2026 beim gemeinsamen Portal von BBK und BSI registrieren, innerhalb von neun Monaten nach Registrierung eine Risikoanalyse vorlegen und innerhalb von zehn Monaten Resilienzmaßnahmen umsetzen, einen Resilienzplan führen und Störungen melden. Zuständig ist im Grundsatz das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Für rein digitale Vorfälle gilt weiterhin das BSI-Gesetz.
Colocation-Verträge
Colocation-Verträge kombinieren Miete von Fläche oder Racks mit Strom, Kühlung, Konnektivität und Remote-Hands-Leistungen. Typische Regelungspunkte:
- Vertragstyp und Laufzeit: überwiegend Mietrecht, mit Folgen für Gewährleistung, Minderung und Kündigung; bei langen Laufzeiten ist die Schriftform des § 550 BGB zu beachten
- Service Levels für Strom, Klima und Zutritt mit Messmethodik und Gutschriften
- Strompreisanpassung und Weitergabe von Netzentgelten, Umlagen und CO2-Kosten
- Haftung und Haftungshöchstbeträge, Versicherungen, Ausschluss von Folgeschäden
- Zutritt, Sicherheitsbereiche, Begleitpflichten und Protokollierung
- Weitergabe von EnEfG-Kennzahlen, NIS2- und DORA-Anforderungen der Kunden, Auditrechte
- Exit, Rückbau und Herausgabe von Hardware, Pfandrecht des Vermieters
Projektentwicklung und Investition
Beim Bau oder Kauf eines Rechenzentrums kommen Netzanschluss, Stromlieferverträge (PPA), Abwärmekonzepte, Genehmigungsrecht und die Due Diligence bestehender Kundenverträge hinzu. Wir übernehmen den IT- und regulatorischen Teil und arbeiten mit Bau- und Energierechtlern zusammen.
Typische Mandate
- Prüfung der Betroffenheit und Umsetzung von EnEfG, NIS2 und KRITIS-Dachgesetz
- Gestaltung und Verhandlung von Colocation-, Housing- und Wholesale-Verträgen
- Verträge mit Hyperscalern und Großkunden, inklusive DORA-Anforderungen
- Streitigkeiten nach Ausfällen, Stromunterbrechungen oder Kühlungsproblemen
- Vertragsprüfung für Kunden vor dem Umzug in ein Rechenzentrum
Häufige Fragen
Gilt das EnEfG auch für Serverräume in Unternehmen?
Ja, wenn die Leistungsschwelle von 300 Kilowatt erreicht wird. Viele Unternehmensserverräume liegen darunter; die Leistung ist aber genau zu ermitteln.
Darf der Betreiber den Strompreis während der Laufzeit erhöhen?
Nur auf Grundlage einer wirksamen Preisanpassungsklausel. Ohne Klausel bleibt es beim vereinbarten Preis.
Muss ich als Colocation-Kunde selbst NIS2 umsetzen?
Das hängt von Ihrer eigenen Tätigkeit ab. Der Betreiber ist für seine Infrastruktur verantwortlich, Sie für Ihre Systeme. Die Abgrenzung sollte im Vertrag klar geregelt sein.
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Ihr Ansprechpartner
Sie betreiben ein Rechenzentrum, planen eines oder verhandeln einen Colocation-Vertrag? Rufen Sie uns an unter 0511 35 73 56-0 oder schreiben Sie an info@itrechtler.de.