IT-Recht

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IT-Recht ist kein eigenes Gesetzbuch, sondern das Zusammenspiel von Vertragsrecht, Urheberrecht, Datenschutz, IT-Sicherheitsrecht und einer wachsenden Zahl von EU-Verordnungen. Wir beraten Softwarehäuser, IT-Dienstleister, Anwender aus Industrie und Mittelstand sowie öffentliche Auftraggeber. Auf dieser Seite finden Sie unsere Themen im Überblick, jeweils mit Link zur ausführlichen Darstellung.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M., berät seit über 30 Jahren im IT- und TK-Recht und hat zusätzlich Elektrotechnik studiert. In unserem Team arbeiten Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheber- und Medienrecht sowie ein Anwalt, der zugleich Physiker ist. Technische Sachverhalte müssen uns deshalb nicht erst übersetzt werden.

IT-Verträge: Software, SaaS, Cloud und Outsourcing

Die meisten Mandate im IT-Recht beginnen oder enden mit einem Vertrag. Entscheidend ist, welcher Vertragstyp vorliegt: Kauf, Werkvertrag, Dienstvertrag oder Miete. Davon hängen Abnahme, Mängelrechte, Verjährung und Kündigung ab. Für Verbraucher gelten seit 2022 zusätzlich die §§ 327 ff. BGB über digitale Produkte mit Aktualisierungspflicht.

Internetrecht, E-Commerce und Plattformen

Wer online verkauft oder eine Plattform betreibt, muss Fernabsatzrecht, Preisangaben, Barrierefreiheit und den Digital Services Act zusammen denken. Seit dem 19. Juni 2026 gehört bei Fernabsatzverträgen über eine Online-Oberfläche auch die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB dazu.

Datenschutz und Daten

Datenschutz begleitet fast jedes IT-Projekt: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Drittlandtransfers, Cookies nach § 25 TDDDG und Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden. Mit dem Data Act kommen Zugangsrechte zu nicht-personenbezogenen Gerätedaten hinzu.

IT-Sicherheit und Regulierung

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen zu Risikomanagement, Registrierung beim BSI und Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle. Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen seit dem 11. September 2026 aktiv ausgenutzte Schwachstellen nach dem Cyber Resilience Act melden.

Blockchain, Token und Fintech

Urheber-, Marken- und Medienrecht im Netz

Zum KI-Recht, also AI Act, KI-Verträgen und Urheberrecht beim KI-Training, haben wir einen eigenen Bereich: KI-Recht.

So arbeiten wir im IT-Recht

  1. Erstgespräch: Wir klären Sachverhalt, Ziel und Zeitdruck. Bei Fristsachen wie einstweiligen Verfügungen oder Datenpannen am selben Tag.
  2. Unterlagen: Verträge, Leistungsbeschreibungen, Tickets, Protokolle und Korrespondenz. Bei Projekten auch Change Requests und Abnahmedokumente.
  3. Bewertung: Wir ordnen den Vertragstyp ein, prüfen Ansprüche, Fristen und Beweislage und nennen Ihnen Kostenrisiko und Optionen.
  4. Umsetzung: Vertragsentwurf, Verhandlung, außergerichtliche Klärung, Mediation, Schiedsverfahren oder Klage.

Häufige Fragen zum IT-Recht

Wann brauche ich einen Anwalt für IT-Recht?

Typische Anlässe sind ein neuer Software- oder Cloud-Vertrag, ein gescheitertes IT-Projekt, eine Abmahnung wegen Lizenzverstoß, eine Datenpanne oder die Frage, ob NIS2, Data Act oder AI Act Ihr Unternehmen betreffen. Je früher Sie uns einbinden, desto mehr lässt sich vertraglich steuern.

Beraten Sie bundesweit?

Ja. Neben dem Hauptsitz in Hannover haben wir Standorte in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Eschborn), Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Viele Mandate bearbeiten wir per Video und über unsere Onlineberatung.

Gibt es Musterverträge?

Unsere Musterverträge zeigen typische Regelungen, etwa zum Softwareentwicklungsvertrag oder SLA. Sie ersetzen nicht die Anpassung an Ihr Projekt.

Wie werden IT-Streitigkeiten entschieden?

Vor den Zivilgerichten, häufig mit Sachverständigengutachten. Für technisch komplexe Streitigkeiten kommen auch Mediation oder ein Schiedsverfahren in Betracht.

Ihr Ansprechpartner

Sie haben eine Frage zu einem IT-Vertrag, einem Projekt oder einer neuen Regulierung? Rufen Sie uns an unter 0511 35 73 56-0 oder schreiben Sie an info@itrechtler.de.